Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung gekauft, mit einem Spitzboden (Nutzfläche). Die Fenster in der Dachschräge da oben sind ca. 40 Jahre alt, und sind nicht mehr dicht, es pfeift, es ist absehbar, dass ich zum Winter neue einsetzen lassen muss. Dabei würde ich gerne die Marke Velux kaufen. Jetzt meine Frage: Die aktuellen Fenster haben das Maß (also die Fensteröffnung) von 106 x 115cm. Das Fenster, das ich kaufen will hätte die Maße von 106 x 120 cm.
D.h. die Fensteröffnung wäre für die neuen Fenster 6 cm größer. Kann ich diese Fenster einfach verbauen oder muss ich das mit der Eigentümergemeinschaft, dem Bauamt o.ä. absprechen?
Hat jemand Erfahrung damit?
Gruß!
Dachfenster erneuern
Verbaut?
Verbaut?
Zunächst mal muss die Eigentümergwmeinschaft ja ohnehin zustimmen.
Daher bietet es sich an, vorab beim Bauamt anzufragen und dann den entsprechenden Beschluss herbei zu führen.
Da Fenster zwingend Gemeinschaftseigentum sind, dürftest Du die auch nicht einfach so einbauen lassen, wenn die Maße passen würden.
Kurz gesagt ist die WEG dafür zuständig.
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Wegen 6 cm maßlichen Unterschied kann man sich den Weg zum Bauamt sparen. Wenn die WEG zustimmt, einfach machen.
Hallo, Danke für die Antworten!
Eine Frage stellt sich mir nach euren Antworten ganz grundlegend: Mal von der Größe unabhängig, Muss ich wirklich die Eigentümergemeinschaft fragen, ob ich die Fenster erneuern darf? Letzten Endes leide ich ja darunter, dass die Fenster undicht sind, zum Beispiel durch Kälte im Winter. Wenn die nicht zustimmen, muss ich dann mit undichten Fenstern leben? Das kann ja eigentlich nicht sein. Die Kosten muss ich doch ohnehin übernehmen, oder wird das aus den Gemeinschaftsrücklagen bezahlt?
Ja. Das hat nichts mit deinem Leiden zu tun, sondern mit den Fenstern. Fenster sind wie Balkone o.ä. Gemeinschaftseigentum.ZitatMuss ich wirklich die Eigentümergemeinschaft fragen, :
Du kannst fragen, ob du die alten Fenster tauschen und gegen gleiche neue ersetzen kannst.
Die WEGemeinschaft wird darüber hoffentlich vor dem Winter abstimmen.
Wegen 2 x 3 cm wird weder die WEG noch das Bauamt krähen.
Wahrscheinlich sind die Rahmen nicht nur bei Velux ein wenig anders als vor 40 Jahren.
Hallo,
nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Bezahlen muss ich die Fenster dann aber selber, richtig?
Schönen Gruß!
ZitatHallo, :
nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Bezahlen muss ich die Fenster dann aber selber, richtig?
Wenn nichts anderweitig geregelt ist, zahlt die WEG die neuen Fenster.
Gegenteiliges kann nur in eurer Teilungserklärung stehen.
Zum Bauamt müsstest Du, meier Ansicht nach erst, wenn aus der Nutzfläche Wohnfläche werden soll, denn dann gelten andere Vorgaben für Dachfenster.
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