Hallo, wir wollen in unserer selbstgenutzten Eigentumswohnung ein Velux-Dachfenster nachträglich einbauen. Es soll ein größeres Fenster werden, dazu muß ein Stück des mittleren Dachsparrens entfernt und verstärkt werden. Der Einbau wird von einem Fachbetrieb vorgenommen und mit den Miteigentümern gibt es diesbezüglich auch keine Probleme. Nun hat ein Bekannter gesagt, ich müsse das genehmigen lassen. Hat er da recht?
Dachfenster genehmigen oder nicht?
Verbaut?
Verbaut?
Dach müsste nach Teilungserklärung Allgemeineigentum sein und daher müsste das Fenster genehmigungspflichtig sein. lassen Sie sich das durch die Eigentümerversammlung genehmigen.
Zusätzlich kann es sein, dass du eine Genehmigung vom Bauamt brauchst, da ja die äußere Fasadenansicht verändert wird.
Alles was nach außen schaut, Wände, Fenster, Terrasse, Balkonaussenseite, Dach ist immer Gemeinschaftseigentum. Eine Veränderung muss daher von allen Eigentümern genehmigt werden (aber solange keiner klagt, kann man es riskieren).
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aber solange keiner klagt, kann man es riskieren
Das ist aber ein heißer Tipp.
Ob jemand klagt, weiß man erst nach dem Einbau. Dann aber hat die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Das Risiko würde ich daher auf keinen Fall eingehen.
Das Dach gehört grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum, auch ohne dass das explizit in der Teilungserklärung erwähnt wird.
Hallo!
Solange keine Dachgaube eingebaut wird,brauchen Sie keine Genehmigung vom Bauamt.Allerdings würde ich mir von den Miteigentümern alles schriftlich geben lassen!
Gruss SAMMY1
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