Dachterasse auf garage bereits genehmigt

24. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509607-63
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachterasse auf garage bereits genehmigt

Hallo,

Ich habe vor 20jahren eine garage mit dachterasse erbaut,natürlich mit baugenehmigung,diese wurde erteilt und genehmigt.im anhang gab es ein befreiungsbescheid mit dem satz ,das garagendach kann alsfreisitz genutzt wwerdennun meine frage.
Das grundstück und haus des nachbarn wurde verkauft und der neue besitzer verlangt das wir den freisitz nicht mehr benutzen.ist die dachterasse nun dem untergang geweiht?

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb509607-63):
der neue besitzer verlangt das wir den freisitz nicht mehr benutzen.

Mit welcher Begründung?
Der Freisitz ist auch genehmigt?



Zitat (von fb509607-63):
ist die dachterasse nun dem untergang geweiht?

Kommt darauf an, was genau in der Genehmigung steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb509607-63
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem sogenannten befreiungsbescheid des kreisbauamtes steht unter"umfang der befreiung"
- die garage kann mit einem abstand von ca.1m und einer länge von 9,5m an der grenze zum flurstück ....errichtet werden.
- das garagendach kann als freisitz genutzt werden.

Auf antrag wird ihnen für die bezeichneten vorhaben in festgelegten umfang befreiung erteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb509607-63
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke das er nicht möchte das wir einsicht auf sein grundstück nehmen können,das grundstück stand jetz 13 jahre leer und die genehmigung gab es vom vorbesitzer vor 20 jahren,da unterschrieb uns der alte nachbar ein formular in dem auch steht" wir übernehmen für uns und unserer rechtsnachfolger auf die genannten flurstücke die vorstehende baulasten als öffentlich-rechtliche verpflichtung nach der zur zeit gültigen hessischen bauordnung".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von fb509607-63):
und der neue besitzer verlangt das wir den freisitz nicht mehr benutzen
Dazu liest man sehr oft:
Verlangen kann man viel, aber mit dem bekommen ist es dann so eine Sache.

Die Sache des neuen Besitzers ist nun klar: Soll er doch *verlangen*. Es wird ein langer und wahrscheinlich nicht erfolgreicher Weg für ihn.
Du kannst dabei zuschauen, vom Freisitz auf deinem Garagendach. Komfortable Situation. ;)

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