Dachüberstand, darf Nachbar Forderungen stellen

5. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
BMW-Umsteiger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachüberstand, darf Nachbar Forderungen stellen

Guten Morgen,

Folgendes Problem. Im Zuge meines Dachbodenausbaues wurde mir die Genehmigung zum Bau eines Quergiebels (Wiederkehr) genehmigt. Es handelt sich um ein Doppelhaus, getrennt durch eine Brandmauer. Ich durfte den 6,50 breiten Giebel direkt an die Brandmauer bauen, da bis zum Jahr 1974 dieser dort schon mal vorhanden war, und das LRA bei der Genehmigung dies mir gegenüber mündlich als Rückbau wertete. Es wurden mir keine Auflagen was den Dachüberstand oder die Entwässerung betrafen auferlegt. Seit Anfang Juni besteht nun dieser Quergiebel, er ist aussen komplett fertig, heißt eingedeckt, Dachrinnen dorten usw....Jetzt kommt mein Nachbar der die andere Hälfte des Hauses bewohnt (und damals den Bauantrag ebenfalls durch seine Unterschrift genehmigt hat) und fordert von mir den Dachüberstand (55 cm) um eine Plattenreihe (35cm) zu kürzen. Auf meine Frage warum er erst jetzt daherkommt wo alles fertig ist und es mir nicht schon während des Aufbaues durch die Zimmerei gesagt hat, meinte er nur das es ihm erst jetzt so auffällt (das sind jetzt um die 6 Monate). Kann er das einfach so verlangen von mir wenn im Bauantrag da nichts drinsteht an Auflagen und er es damals im April so unterschrieben hat. Es geht hier um 35 cm die keinen in irgendeiner Weise behindern.......Bundesland ist Bayern.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

35 cm auf dem Papier sind dann doch mal schnell etwas anderes wie 35 cm in echt. Vielleicht hat der Nachbar zuerst geglaubt, dass er sich daran gewöhnen wird, weil vorher nichts da war? So könnten die 6 Monate erklärlich sein.
Verlangen kann er viel, ob er damit durchkommt, ist etwas anderes (war denn der Giebel früher so breit genehmigt?).

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#2
 Von 
BMW-Umsteiger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Giebel war vorher noch etwas breiter (allerdings auf unsere Seite rüber) und höher da es damals noch ein Bauernhaus war und der Giebel Teil einer Scheuneneinfahrt (Tenne) war.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für einen Überbau, auch im Luftraum, muss ein Nachbar seine Zustimmung geben.
Konnte er damals, als er der Baugenehmigung zustimmte, auf der Zeichnung den Überbau erkennen? Dann war er auch damit einverstanden und kann nun nichts fordern. Wenn aber die Bauzeichnung keinen Überbau erkennen lässt, müsste nun zurückgebaut werden.
Oder man einigt sich, evtl. gegen eine entsprechende Zahlung.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
BMW-Umsteiger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, im Bauantrag den ich ihm zum unterschreiben vorgelegt habe im März/April ist einwandfrei zu erkennen das der Giebel direkt an die Brandmauer anschliest und das ein Dachüberstand vorhanden ist. Ich hätte kein Problem damit den Dachüberstand zu kürzen, auf meiner Seite wurde auch nachträglich eine Reihe zurückgeschnitten, da war allerdings das Dach noch nicht eingedeckt und Entwässerung war auch noch nicht vorhanden. Er hat es sich jetzt ein paar Monate angeschaut und kommt jetzt wo alles fertig ist daher und fordert die 35 cm wegzuschneiden obwohl er damals nichts dazu gesagt hat und sogar den Aufbau teilweise mit mir beobachtet hat. Das würde heisen Dachrinne runter, Haken runter, Dachplatten teilweise wieder runter, Kehlblech ändern lassen usw......gibts da nichts gesetzliches auf was ich mich berufen könnte?

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Berufe dich doch darauf, dass er dem im Bauantrag erkennbarem Überbau zugestimmt hat und nun nichts mehr zu ändern ist.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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