Hallo,
ich habe mir vor Jahren ein Grundstück gekauft, auf dem alte Backsteingebäude stehen. Diese werden nicht zu Wohnzwecken genutzt sondern bisher als Lagerräume. Für das erschlossene Grundstück besteht jedoch auch eine Baugenehmigung und ich plane nun tatsächlich, dort zu bauen, wofür ich Teile der alten Gebäude erstmal abreißen müsste (dazu hatte ich schon hilfreiche Antworten hier im Forum bekommen :-)).
Rechts und links von meinem Grundstück sind ebenfalls alte, jedoch bewohnte Häuser. Früher war es hier scheinbar normal, Wand an Wand zu bauen. Dürfte ich entsprechend dem Gesamtbild der Straße auch direkt an die Wand des Nachbarn bauen? Das würde nämlich zum Problem, da das Dach des Nachbarn auf mein Grundstück ragt... Das Dach ist nicht so alt wie das Haus des Nachbarn. Wie das früher mal aussah, weiß ich nicht, jetzt zumindest ragt dieses niedrige Dach in ca. 5 Metern Höhe für ca. 70 cm herüber, was meine Pläne natürlich gefährden könnte .
Wie kann man sich einigen und welche Rechte habe ich überhaupt? Sicher, der Nachbar braucht ein Dach und ich will mich friedlich einigen, aber ich möchte auch meine eigenen Pläne nicht umschmeißen, weil jemand seine Grundstücksgrenzen überschreitet. Oder muss ich das Dulden, weil es schon so war, als ich das grundstück kaufte?
Danke für Eure Antworten!
-----------------
""
-- Editiert Carl32 am 06.09.2012 12:03
Dachüberstand auf mein Bauland
6. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2012 | 12:03
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 8x hilfreich)
Dachüberstand auf mein Bauland
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2012 | 14:30
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1342x hilfreich)
Ich denke, Sie können verlangen dass der Nachbar das Dach entsprechend kürzt. Dulden müßten Sie den "Überbau" nur,
wenn durch den Beseitigungsanspruch das Gebäude des Nachbarn vernichtet würde.
Dann stände Ihnen eine "Überbaurente" zu.
-----------------
""
#2
Antwort vom 7. September 2012 | 08:09
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 604x hilfreich)
Wenn du auch bis an die Grenze bauen willst, und der Dachüberstand dabei im Weg ist, dann muß der Nachbar ihn entfernen.
Ich würde jetzt erst mal weiterplanen. Sobald du weißt, wo dein Haus stehen und wie es aussehen wird, dann kannst du dich mit dem Nachbarn zusammen setzen, und ihr könnt besprechen, wie ihr die Nahtstelle der beiden Häuser gegen Regen und Schnee absichern wollt.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
276.502
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten