Das Druckerhäusschen

8. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)
Das Druckerhäusschen

Unser Nachbar plant ein Gartenhaus auf die Grundstücksgrenze zu bauen.....welches dieser allerdings zweckentfremden möchte.Er möchte dort seine 3D Drucker unterbringen um dort Gegenstände zu drucken.Darf er das ohne unsere Genehmigung?????Möchte anmerken das seine Garagen-auf der Grundstücksgrenze bereits über 20qm Wandfläche hat.Danke

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124743 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von trutzek):
Er möchte dort seine 3D Drucker unterbringen um dort Gegenstände zu drucken.

Wie viele denn?
Macht er das gewerblich?



Zitat (von trutzek):
Darf er das ohne unsere Genehmigung?????

Kommt auf die Regelungen an, welche für die Grundstücke gelten.



Zitat (von trutzek):
Möchte anmerken das seine Garagen-auf der Grundstücksgrenze bereits über 20qm Wandfläche hat.

Ja und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trutzek
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 159x hilfreich)

Wohl einen 3Drucker-da für die Wohnung zu laut.
Nein,er macht das nicht gewerblich.

Man darf wohl 20qm Wandfläche bei Grenzbebauung nicht überschreiten-weiß aber nicht ob dies auch für Garten(Drucker) Häuser gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124743 Beiträge, 40398x hilfreich)

Zitat (von trutzek):
Wohl einen 3Drucker-da für die Wohnung zu laut.

Bei einem Drucker dürfte das noch keine Zweckentfremdung sein.



Zitat (von trutzek):
Man darf wohl 20qm Wandfläche bei Grenzbebauung nicht überschreiten

Ja, solche Regelungen gibt es.
Genau wie es davon Ausnahmen geben kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Ich würde einfach mal zum zuständigen Baurechtsamt gehen und fragen ob mehr als 20 qm Grenzfläche bebaut werden dürfen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 230x hilfreich)

Ich würde einfach mal zum zuständigen Baurechtsamt gehen und fragen ob mehr als 20 qm Grenzfläche bebaut werden dürfen.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34411 Beiträge, 5925x hilfreich)

Zitat (von trutzek):
Man darf wohl 20qm Wandfläche bei Grenzbebauung nicht überschreiten-weiß aber nicht ob dies auch für Garten(Drucker) Häuser gilt.
Wenn an dieser Grundstücksgrenze schon diese zu hohe Duplexgarage steht, und du dir die Zustimmung erkauft hast, dann achte jetzt außer auf die Höhe und die Fläche auch noch auf die Länge.
Die Duplex-Garage ist 3,60m hoch und 7m lang.
Oder hat der Bauträger-Nachbar sie geändert?

LBO Hessen, § 6

Vermutlich ist es dir nicht so wichtig, ob er dort 3-d-druckt, sondern ob er die Grundstückgrenze derart bebauen darf, oder irre ich mich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von trutzek):
Das Druckerhäusschen

Unser Nachbar plant ein Gartenhaus auf die Grundstücksgrenze zu bauen.....welches dieser allerdings zweckentfremden möchte.Er möchte dort seine 3D Drucker unterbringen um dort Gegenstände zu drucken.Darf er das ohne unsere Genehmigung?????Möchte anmerken das seine Garagen-auf der Grundstücksgrenze bereits über 20qm Wandfläche hat.Danke

Wie du es beschreibst darf er das nicht, er muss 3 m Abstand halten.(? je nach Bundesland)
Ich würde in die zuständige Bauordnung unter „Abstandsflächen u. Abstände" schauen. Ich nehme an du hast schon reingeschaut u. dort die zulässige Wandfläche von 20 qm? an einer Grenzseite entdeckt. Je nach Bundesland unterscheiden sich die qm-Zahlen. Somit wäre die zulässige Grenzbebauung an euer Grenze voll ausgeschöpft, da die 20 m² bereits überschritten sind. Ein Gartenhaus fällt unter die Rubrik „untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke". Drucken von Gegenständen erfüllt nicht die Vorgabe „Abstellzwecke." Will er im Gartenhaus einen Drucker betreiben, muss er einen Grenzabstand von 3 m an allen Grundstücksgrenzen einhalten.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.340 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen