Hallo zusammen,
Ich habe eine EG Wohnung zu der ich die Sondernutzungsrechte für die Souterrainwohnung habe.
Ich habe nun die Absicht die Soutairrain Wohnung von der EG in der Teilungserklärung teilen zu lassen, so dass es offiziell eine eigenständige Wohnung ist.
Ich bezahle ganz normal Grundsteuer und Nebenkosten für die Souterrain. Meine Bedenken sind aber, dass die Deckenhöhe zu niedrig dafür ist. Es sind überall 2,27m im Souterrain und Fenster sind auch ganz normale(keine Kellerfenster) ausreichend verbaut.
Nun meine Frage: gibt es Ausnahmeregelungen die es doch noch möglich machen?
Vielen Dank und Viele Grüsse
Deckenhöhe Souterrain Baden-Württemberg
4. November 2018
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Frage vom 4. November 2018 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deckenhöhe Souterrain Baden-Württemberg
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. November 2018 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Moin, das dürfte in der LBO (Landes-Bau-Ordnung) deines Bundeslandes stehen.ZitatMeine Bedenken sind aber, dass die Deckenhöhe zu niedrig dafür ist. :
Aber Auskunft darüber und ob es bei Souterrainwohnungen Ausnahmen gibt, erteilt dir garantiert auch dein örtliches Bauamt.
Die Souterrainwohnung wurde als solche geplant, genehmigt und gebaut? Dann waren wahrscheinlich die 2,27 ausreichend.
#2
Antwort vom 4. November 2018 | 21:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Die Souterrainwohnung wurde als solche geplant, genehmigt und gebaut? Dann waren wahrscheinlich die 2,27 ausreichend.
Vielen Dank für die Antwort !
Soweit ich das mal von der Hausverwaltung mitbekommen habe, hat sich der damalige Bauträger erst im nachhinein dazu entschlossen eine Souterrain daraus zu machen.
Ob das ganze genehmigt wurde kann ich leider nicht.
Ich habe meine Hausverwaltung auch deswegen mal angesprochen, die meinten dann nur, dass es nicht möglich ist die soutairen von der EG zu teilen.
Sehr kompliziert alles...
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#3
Antwort vom 5. November 2018 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32176 Beiträge, 5656x hilfreich)
Immerhin findet sich in der LBO von Ba-Wü, § 34 , dass es mind 2,30 sein müssen.ZitatSehr kompliziert alles... :
Wahrscheinlich gibt es ganz andere Hindernisse einer Teilung, als 3 cm Deckenhöhe. Gibt es denn eine Abgeschlossenheits-Bescheinigung? Was sagen deine Sondernutzungsrechte in deinem Vertrag?
Davon kannst du ausgehen, es gab dann eben eine Änderung.ZitatOb das ganze genehmigt wurde kann ich leider nicht. :
Wenn die Hausverwaltung das meint, kann man fragen, WARUM.Zitatdass es nicht möglich ist die soutairen von der EG zu teilen. :
Du schreibst von einer ETW, also Eigentumswohnung, ja? Wie viele Wohnungen gibts in diesem Haus?
Wie nutzt du denn die beiden Wohnungen jetzt?
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