Deckenhöhe Souterrain Baden-Württemberg

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502800-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deckenhöhe Souterrain Baden-Württemberg

Hallo zusammen,

Ich habe eine EG Wohnung zu der ich die Sondernutzungsrechte für die Souterrainwohnung habe.
Ich habe nun die Absicht die Soutairrain Wohnung von der EG in der Teilungserklärung teilen zu lassen, so dass es offiziell eine eigenständige Wohnung ist.

Ich bezahle ganz normal Grundsteuer und Nebenkosten für die Souterrain. Meine Bedenken sind aber, dass die Deckenhöhe zu niedrig dafür ist. Es sind überall 2,27m im Souterrain und Fenster sind auch ganz normale(keine Kellerfenster) ausreichend verbaut.

Nun meine Frage: gibt es Ausnahmeregelungen die es doch noch möglich machen?

Vielen Dank und Viele Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von fb502800-75):
Meine Bedenken sind aber, dass die Deckenhöhe zu niedrig dafür ist.
Moin, das dürfte in der LBO (Landes-Bau-Ordnung) deines Bundeslandes stehen.
Aber Auskunft darüber und ob es bei Souterrainwohnungen Ausnahmen gibt, erteilt dir garantiert auch dein örtliches Bauamt.
Die Souterrainwohnung wurde als solche geplant, genehmigt und gebaut? Dann waren wahrscheinlich die 2,27 ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb502800-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb502800-75):

Die Souterrainwohnung wurde als solche geplant, genehmigt und gebaut? Dann waren wahrscheinlich die 2,27 ausreichend.


Vielen Dank für die Antwort !

Soweit ich das mal von der Hausverwaltung mitbekommen habe, hat sich der damalige Bauträger erst im nachhinein dazu entschlossen eine Souterrain daraus zu machen.
Ob das ganze genehmigt wurde kann ich leider nicht.
Ich habe meine Hausverwaltung auch deswegen mal angesprochen, die meinten dann nur, dass es nicht möglich ist die soutairen von der EG zu teilen.
Sehr kompliziert alles...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von fb502800-75):
Sehr kompliziert alles...
Immerhin findet sich in der LBO von Ba-Wü, § 34 , dass es mind 2,30 sein müssen.
Wahrscheinlich gibt es ganz andere Hindernisse einer Teilung, als 3 cm Deckenhöhe. Gibt es denn eine Abgeschlossenheits-Bescheinigung? Was sagen deine Sondernutzungsrechte in deinem Vertrag?
Zitat (von fb502800-75):
Ob das ganze genehmigt wurde kann ich leider nicht.
Davon kannst du ausgehen, es gab dann eben eine Änderung.
Zitat (von fb502800-75):
dass es nicht möglich ist die soutairen von der EG zu teilen.
Wenn die Hausverwaltung das meint, kann man fragen, WARUM.

Du schreibst von einer ETW, also Eigentumswohnung, ja? Wie viele Wohnungen gibts in diesem Haus?
Wie nutzt du denn die beiden Wohnungen jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

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