Hallo,
für meinen geplanten Neubau habe ich von meinem Bauträger einen "Standard-Werkvertrag" bekommen, der sehr schwammig formuliert ist.
Zum Beginn der Bauarbeiten steht dort: "Die Bauarbeiten beginnen im Sommer 2008. Die Bauzeit beträgt nach Baubeginn insgesamt 7 Monate."
Wie könnte ein Formulierungsvorschlag lauten, der den genauen Termin des Baubeginns konkretisiert, um später einen evtl. Verzug nachweisen zu können?
Eine Herausforderung dabei ist, dass der Bauantrag noch nicht genehmigt ist.
Vielen Dank für die Unterstützung vorab.
Moit besten Grüßen
Morten Lange
Dokumentation Baubeginn im Werkvertrag
Verbaut?
Verbaut?



Hallo,
ich kann dir nur empfehlen dir selber einen notar zu wählen, dass ist das Recht des Käufers.
Dein Misstrauen ist durchaus begründet.
Vorallem sollte ein kostenloses Rücktrittsrecht bei nicht Erteilung der Baugenehmigung enthalten sein, das Datum für den Baubeginn ist schlecht zu nennen, wegen der fehlenden Baugenehmigung.
Vielleicht ist es am Besten zu warten, bis die Genhemigung erteilt ist, und ein Optionsrecht/Reservierung zu nehmen.
Ansonsten sollten im Notarvertrag alle mündlichen Zusagen des bauträgers enthalten sein, ein festes Datum für Baubeginn ( wenn möglich), eine Datum für die Fertigstellung sowieso eine Regelung für den Fall, dass ihr --wegen Kündigung eurer Wohnung,etc- eine Übergangswohnung bzw. Lagerraum für Möbel braucht.
Gruß
sad
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