Doppelhaus -- Einseitige Dacherhöhung schiefgelaufen

5. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Doppelhaus -- Einseitige Dacherhöhung schiefgelaufen

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte.

Unser Doppelhausnachbar hat eine einseitige Dacherhöhung wegen Dämmung durchgeführt. Vorher sahen beide Dächer aus wie ein Dach (gleiche Höhe, gleiche Dachziegel). Nun hat der Nachbar sein Dach um ca. 15cm erhöht und die Eindeckung seines Dachs verändert, so dass die Dächer nicht mehr zusammenhängend erscheinen.

Den Wiederanschluss an unser Gebäude hat er jedoch nicht nur durch übergreifende Bauteile durchgeführt (§22 NachbG NRW), sondern mithilfe von Veränderungen an unserem Dach. Es wurde eine Reihe Dachziegel von unserem Dach dauerhaft entfernt und Bleche an unser Dach angenagelt.

Wir glauben auch, dass der Anschluss, wenn auch regensicher, nicht dicht gegen Mäuse geworden ist. Außerdem glauben wir, dass der Anschluss nicht gegen Gebäudebewegungen abgesichert ist, da über beide Gebäude hinweg Bleche auf beiden Seiten befestigt wurden.

Obwohl er sein Dach erhöht hat, hat er auch die Gebäudeabschlusswand nicht entsprechend erhöht, obwohl das unserer Ansicht nach eigentlich seine Pflicht gewesen wäre, unter anderem auch wegen Brandschutz.

Was können wir jetzt dagegen tun?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130722 Beiträge, 41575x hilfreich)

Zitat:
Wir glauben auch,

Zitat:
Außerdem glauben wir,

Glauben ist gut, wenn man sein bevorzugtes höchstes, übermenschliches Wesen kultisch verehrt.

Vor Gericht zählen Fakten.


Also erst mal schauen was tatsächlich gemacht wurde.
Dann prüfen, in wie weit das übereinstimmt mit den
- anerkannten Regeln der Technik
- regional gültigen baurechtlichen Regelungen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus Birmler
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie sollen wir denn jeden Zweifel ausschließen und 100% sicher sein, wenn wir selbst keine Sachverständigen sind, und der Nachbar mithilfe von wüsten Beleidigungen auch keinen privaten Sachverständigen an den Grenzbereich ranlässt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130722 Beiträge, 41575x hilfreich)

Zum einen wird der Nachbar zwar schimpfen können, aber eine Prüfung desGrenzbereiches von eurer Seite aus nicht verhindern können. Ist ja schließlich euer Eigentum.

Falls er das dann doch macht, nimmt man sich einen Anwalt der dann einen gerichtlichen Beschluss erwirkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Man könnte ja auch erst mal zum Bauamt gehen und da erkunden, ob die Dacherhöhung ordnungsgemäß angezeigt wurde und was genau da denn angezeigt wurde. Zumindest Einsicht in die Unterlagen dürfte man als Betroffener ja haben.

Manchmal sind die Leute beim Amt auch echt hilfreich, einem zu erklären, wie das beantragte Bauwerk denn aussehen müsste.

Und wenn man erst mit Bedenken wegen Brandschutz ankommt ...

7x Hilfreiche Antwort

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