Doppelhaus genehmigt - zwei Einfamilienhäuser geba

27. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
BigPele
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelhaus genehmigt - zwei Einfamilienhäuser geba

Moinsen,

folgende Situation.
Im Jahre 2000 wurde ein allein stehendes Haus erworben auf einem Grundstück, welches vorher durch den Bauherren geteilt wurde um zwei separat stehende Häuser darauf zu errichten.
Diesem Umstand wurde auch nicht weiter nachgegangen, da das Katasterat auch diese zwei Häuser vermessen und dokumentiert hat.
Jetzt wurde von dem einem Eigentümer beim Bauamt ein Antrag für einen Umbau (Entfernung des Carports und Anbau einer festen Garage) gestellt. Hierbei stellte sich heraus, das beim Bauamt nur ein Bauantrag für die Errichtung eines Doppelhauses vorlag; diesem Bauantrag wurde auch eine Genehmigung erteilt. Daher führte der Antrag zur Errichtung einer Garage an einer Stelle, wo eiegentlich die beiden Häuser stehen sollten zu einem großen Fragezeichen. Des weitere wurde der Bauantrag abgewiesen, weil die überbaute Fläche damit überschritten wurde.
Die Person die jetzt den Bauantrag abgelehnt hat, hat vor gut zehn Jahren die Bebauung für das Doppelhau erteilt - wobei ihr jetzt ein Antrag mit einem Auszug aus dem Katasteramt (Lageplan) mit zwei vermessenen Einzelhäusern vorliegt.
Jetzt nun meine Frage; auch in Niedersachsen nur sporadisch eine Überprüfung durch das Bauamt durchgeführt werden muß, so muß doch hier (Bauantrag für ein Doppelhaus - Erreichtung von zwei Einzelhäusern) irgendwelche Konsequenzen erfolgen - oder?
Des weiteren wurde bei der Teilung des Grundstücks nicht die Trennung (Grenze zwischen den Grundstücken vermessen).
Müssen das die jetzigen Eigentümer tragen?
Auch hat nach der Fertigstellung der Straßen keine eneute ordnungsgemäße Vermessung (Einbringen von Meßpunkten o.ä.) stattgefunden - sollte hier einmal ein Hinweis an das Katasteramt erfolgen - ohne das die beteiligten Personen dieses tragen müssen?

Gruß

-----------------
""




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Wenn die Einzelhäuser den Vorgaben des Bebaungsplans entsprechen, welche Konsequenzen sollten sich dann ergeben?

Wenn die Baugenehmigung wegen Überschreitung der überbaren Fläche abgelehnt wurde, dann hat das nichts mit dem alten Bauantrag zu tun, sondern mit den Regelungen des Bebauungsplanes. Dort wird nämlich nicht nur die Lage der überbaubaren Flächen, sondern auch der Umfang der Bebauung geregelt. Die überbaubare Fläche zeigt an, wo gebaut werden darf, und der Umfang der Bebaung gibt vor, wieviele qm innerhalb dieser Fläche bebaut werden dürfen.

Ob es in Nds zulässig ist, eine Grundstücksteilung ohne Vermessung vorzunehmen ist mir unbekannt. In NRW geht es nur mit Vermessung...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.