Doppelhaushälfte

25. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
stefan1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelhaushälfte

Hallo,
wir, meine Frau ich ich haben uns im März 05 von Privat ein Haus gekauft. Dieses Haus ist lt.Bebauungsplan von 1952 als Doppelhaus vorgesehen, ist aber bisher freistehend. Eine der Ausemauern endet genau an unserer Grundstücksgrenze.
In allen Bauplänen die wir bei Kauf bekommen haben ist die andere Doppelhaushälfte durchgestrichen. Wire sind, blauäugig wie wir waren, davon ausgegangen, dass sich das mit der anderen Hälfte des Hauses erledigt hat, vor allem da beim Kauf im Grundbuch und im Kaufvertrag nie die Rede vom Bau der anderen Hälte war. Nun meine FraGE, hätte uns der Verkäufer darauf aufmerksam machen müssen und können wir jetzt noch irgend was tun???
Vielen Dank für eure Hilfe
gruß
Stefan




4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 990x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
stefan1968
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Vertrag wird unser Haus als "Einfamilienhaus" beschrieben.Von einem evtl. Anbau ist im Vetrag nicht die Rede.Auch nicht von der Option noch was zu bauen.
gruß
Stefan

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 990x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Daniel A.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

bei unserem Doppelhaus ist die andere Hälfte auch durchgestrichen (Neubau), das heißt gar nichts...denn es gibt trotzdem einen Nachbarn. De rArchitekt hat aber nur unsere Hälfte geplant, die andere nicht. Wichtig ist was im BPlan steht..und da eine eurer Aussenmauern an der Grenzedes Grundstück liegt wurden die Grenabstände nicht eingehalten und das ist nur bei einer DHH erlaubt. Es könnte als theoretisch jemand an euer Haus bauen. Das müßt Ihr auch zulassen wg. Hammer und Leiterrecht.
Ob das jdm macht, halte ich für unwahrscheinlich, da er dann aufpassen muss das euer Haus nicht beschädigt wird.



Gruß Daniel

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