Guten Tag,
wir haben heute zufällig erfahren, dass unsere Nachbarn ein Carport auf ihrem Stellplatz bauen lassen. Unser Stellplatz grenzt direkt an.
Es handelt sich um Reihenhäuser mit zugeteilten Stellplätzen in Rheinland-Pfalz.
Die Stellplätze sind nicht direkt am Haus gelegen.
Gibt es hierzu Abstandsregelungen zur Grenze? Die Stellplätze sind recht schmal.
Und hätten sie uns vorher informieren müssen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Dürfen Nachbarn Carport bauen?
Verbaut?
Verbaut?



Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
Moin!
Schon Mal selbst beim Bauamt nachgehakt, ob überhaupt alles korrekt beantragt wurde?
So ist nämlich z.B. eine vorherige nachbarschaftliche Zustimmung einzuholen, wenn eine sogenannte "nachbarschützende Vorschrift" berührt wird, also z.B. durch die Bauausführung Abstandsflächen verletzt werden (sh. LBauO - § 68 - Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn).
Daher können Nachbarn die Bauvorlagen, die deren Belange berühren, ggf. bei der zuständigen Stelle einsehen.
Weitere interessante Infos findest übrigens z.B. auch hier, auf der Homepage eines Carportherstellers: https://www.easycarport.de/ratgeber/carport-baugenehmigung-rheinland-pfalz
Schönes WE noch!
wölfin
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ZitatGuten Tag, :
wir haben heute zufällig erfahren, dass unsere Nachbarn ein Carport auf ihrem Stellplatz bauen lassen. Unser Stellplatz grenzt direkt an.
Es handelt sich um Reihenhäuser mit zugeteilten Stellplätzen in Rheinland-Pfalz.
Die Stellplätze sind nicht direkt am Haus gelegen.
Gibt es hierzu Abstandsregelungen zur Grenze? Die Stellplätze sind recht schmal.
Und hätten sie uns vorher informieren müssen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grundsätzlich sind bei Errichtung von Gebäuden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einzuhalten.
Carports (Garagen) fallen allerdings gem. BO unter Ausnahmevorschriften. Im Allgemeinen ist das in allen Bundesländern gleich geregelt. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Die Errichtung an einer Grundstücksgrenze ohne Abstand ist zulässig, wenn dies die vorgegebenen gesetzlichen Größen nicht überschreiten.
Die Gesamtlänge darf an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenze des Baugrundstücks größer als 9 m sein. Die mittlere Wandhöhe von 3 m über der an der Grundstücksgrenze festgelegten Geländeoberfläche darf nicht überschritten werden. Ferner eine Wandfläche von maximal 20 m² parallel zur Grundstücksgrenze ist zulässig.
Als Nachbar kann man in solch einem Fall kein Nachbarschutzrecht geltend machen und muss es hinnehmen.
Die Frage dürfte sein, ob man auf einem als Stellplatz ausgewiesenen PKW-Abstellplatz überhaupt ein Carpot bzw. eine bauliche Anlage nach LBO errichten darf. Ob mit oder ohne Genehmigung sei zunächst dahingestellt.ZitatReihenhäuser mit zugeteilten Stellplätzen :
ZitatDie Stellplätze sind nicht direkt am Haus gelegen. :
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+RP+%C2%A7+62&psml=bsrlpprod.psml
Absatz 1, Satz 1
Abgesehen von der baurechtliche Seite, wäre auch ein Ansatz das Ganze mal von der eigentumsrechtlichen Seite her zu prüfen. Selbst in einem Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauamt nur die baurechtlichen Aspekte - und nicht etwa, ob der Bauantragsteller da etwa auf einem fremden Grundstück bauen möchte (was er ohne Einverständnis der Eigentümer natürlich gar nicht darf, auch wenn er dafür die Baugenehmigung des Bauamts in Händen hat)
Ich denke da daran, dass Reihenhausgrundstücke oft nicht real-geteilt sind (keine eigene Flurstücks-Nummer) und/oder dass Erschließungswege, Außenanlagen, Stellplatzanlagen in Gemeinschaftseigentum stehen.
z.B.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109805-carport---zustimmung-der-wohneigentuemer
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