Hallo,
Folgende Frage, wer muss die Kosten eines Statikers übernehmen, der eine Durchreiche die ohne Baugenehmigung
und ohne Statiker gebaut wurde, überprüft. Die Durchreiche wurde in eine tragende Wand eingebaut. Es wurde ein Betonsturz eingebaut. Falls es hier zu Maßnahmen kommen sollte, wer übernimmt die Kosten dafür? Der Voreigentümer der das gemacht hat oder der neue Eigentümer? Wurde sowas als "versteckter Mangel" gelten?
Durchreiche in tragender Wand ohne Baugenehmigung und Statiker durch Vorbesitzer
9. April 2020
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Frage vom 9. April 2020 | 14:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Durchreiche in tragender Wand ohne Baugenehmigung und Statiker durch Vorbesitzer
Verbaut?
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#1
Antwort vom 9. April 2020 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Der Besteller.Zitatwer muss die Kosten eines Statikers übernehmen :
Das ist uU erlaubt. Was soll denn dort durchgereicht werden?ZitatDie Durchreiche wurde in eine tragende Wand eingebaut. :
Das ist sehr gut.ZitatEs wurde ein Betonsturz eingebaut. :
An welche Maßnahmen wird hier gedacht?ZitatFalls es hier zu Maßnahmen kommen sollte :
Nein. Ich nehme an, die Durchreiche ist noch sichtbar?ZitatWurde sowas als "versteckter Mangel" gelten? :
In welchem Bundesland ist das passiert?
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