Guten Tag,
ich habe leider noch nicht die passende Antwort hier im Forum gefunden.
Wir besitzen ein Einfamilienhaus mit Garage.
Die obere Etage soll nun als zweite Wohnung angemeldet werden zur Nutzung durch mich (meine Eltern wohnen unten).
Wir haben bei der Stadt angerufen und gefragt wie wir dies anmelden müssen, dazu haben wir nächste Woche einen Termin.
Der damalige Bauantrag ist über beide Stöcke genehmigt. Einen Ausbau oder Umbau gab es nicht.
Ein zweiter Zugang besteht durch einen nachträglich angebauten Balkon (genehmigt).
-obere Wohnung 76qm
-untere Wohnung 98qm
Meine Frage ist nun:
1. Müssen wir dies überhaupt anmelden?
2. Wird es eine Einliegerwohnung, EFH mit 2 Wohneinheiten oder ein Zweifamilienhaus?
3. Was müssen wir dabei beachten? Die Frau am Telefon meinte das gesamte Projekt ist genehmigungspflichtig.
Freundlciher Gruß
EFH mit 2 Wohnungen
23. März 2017
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Frage vom 23. März 2017 | 13:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
EFH mit 2 Wohnungen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 23. März 2017 | 15:19
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Hallo,
ich würde ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Architekten aus der Umgebung mit diesen Fragen "belästigen". Nimm alle Genehmigungen und Unterlagen mit. Eine Baugenehmigung gilt im Durchschnitt 5 Jahre. Was bis dahin nicht umgesetzt ist, muss später/heute nach aktuellen Vorschriften neu beantragt werden.
#2
Antwort vom 23. März 2017 | 15:29
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
In diesem Beitrag steht eine Antwort drin. Es ist zwar ein Reihenhaus, das Grundsätzliche ist m.E. das Gleiche.
http://www.123recht.net/Doppelhaushaelfte-eine-Wohneinheit-soll-zu-zwei-Wohneinheiten-werden,-Aenderung-der-Grundrisse-__f511001.html
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