EFH mit 2 Wohnungen

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
peterwahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EFH mit 2 Wohnungen

Guten Tag,

ich habe leider noch nicht die passende Antwort hier im Forum gefunden.

Wir besitzen ein Einfamilienhaus mit Garage.
Die obere Etage soll nun als zweite Wohnung angemeldet werden zur Nutzung durch mich (meine Eltern wohnen unten).
Wir haben bei der Stadt angerufen und gefragt wie wir dies anmelden müssen, dazu haben wir nächste Woche einen Termin.

Der damalige Bauantrag ist über beide Stöcke genehmigt. Einen Ausbau oder Umbau gab es nicht.
Ein zweiter Zugang besteht durch einen nachträglich angebauten Balkon (genehmigt).
-obere Wohnung 76qm
-untere Wohnung 98qm

Meine Frage ist nun:
1. Müssen wir dies überhaupt anmelden?
2. Wird es eine Einliegerwohnung, EFH mit 2 Wohneinheiten oder ein Zweifamilienhaus?
3. Was müssen wir dabei beachten? Die Frau am Telefon meinte das gesamte Projekt ist genehmigungspflichtig.

Freundlciher Gruß

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

ich würde ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Architekten aus der Umgebung mit diesen Fragen "belästigen". Nimm alle Genehmigungen und Unterlagen mit. Eine Baugenehmigung gilt im Durchschnitt 5 Jahre. Was bis dahin nicht umgesetzt ist, muss später/heute nach aktuellen Vorschriften neu beantragt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.646 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen