EGW gekauft/defekter Fahrstuhl

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
silli_74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
EGW gekauft/defekter Fahrstuhl

Hallo! Ich habe vor 3 Monaten eine Eigentumswohnung in der 8.Etage gekauft und jetzt festgestellt das der Fahrstuhl regelmäßig defekt ist (in 3 Monaten = 6 mal). Es wurde mir vom Verwalter mündlich verboten am Wochenende einen Fahrstuhlnotdienst anzurufen, es sei denn ich übernehme die Kosten dafür. Ist das rechtens? Wie kann ich mich dagegen wehren? Auf der Eigentümerversammlung wurde beschlossen das der Fahrstuhl erneuert wird, allerdings erst in 5 Jahren. Ich habe mehrfach Briefe an die Hausverwaltung geschrieben, mit der Bitte diese Fahrstuhl schneller zu erneuern, aber nie eine Antwort bekommen. Die Verwaltung hat für Werktags einen Vertrag mit dem Aufzugsdienst, aber dieser gilt nicht für Feiertage/Wochenenden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Entscheiden muss das die Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung.

Der Verwalter ist an diese Beschlüsse gebunden. Es ist daher auch zwecklos, ihn aufzufordern, den Fahrstuhl früher zu erneuern.

Ob der Verwalter Dir verbieten kann, einen Fahrstuhlnotdienst am Woczenende zu bestellen, bezweifle ich allerdings.

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#2
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

ich habe z.Z. ein ähnliches Problem mit meiner ETW. Und zwar ist das TV-Signal in unserer Wohnung schon an der Dose, die bei uns in die Wohnung kommt, zu schwach, um einen korrekten Empfang zu haben. Wir haben der Verwaltung mitgeteilt dies zu beheben, da die TV-Anlage bis zur Dose zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Zwischenzeitlich war auch ein Techniker da, der die Signale gemessen hat und offiziell festgestellt hat, dass diese zu schwach sind. Somit liegt eindeutig ein Mangel am Gemeinschaftseigentum vor. Die anderen Wohnungen haben keine Problemem mit dem Empfang, weil wir die letzte in der Kette sind.

Nun hat die Verwaltung endlich den Techniker nochmal den Hausverstärker nachstellen lassen, was das Problem aber nur etwas verbessert hat. Jetzt hat die Verwaltung gesagt, es könnten jetzt nur noch alle Kabel getauscht werden, um das Problem zu beheben, wofür wir ja einen Beschlussantrag stellen könnten.

NUR: Warum sollte irgendein anderer einem solchen Antrag zustimmen, wenn nur wir betroffen sind? Bzw. bei dir: Nur die Leute, die in den oberen Stockwerken.

Müssen für solche Mängel wirklich Beschlüsse der WEG gefällt werden? Müsste nicht vielmehr die Gemeinschaft den Mangel unverzüglich beseitigen?

Wenn in einer Wohnung Wasser einläuft von außen, muss doch sicher auch nicht erst ein Beschluss gefasst werden, oder doch? Wo kann man hierzu etwas (gesetzliches) finden?

Vielen Dank und Gruß ViperMaster

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zu letztere Frage:
Wenn Wasser von außen eindringt, besteht Gefahr im Verzug, dann kann ggfls. auch ohne Beschluß gehandelt werden.

Wenn des Deutschen zweitliebstes Kind, der Fernsehempfang nicht funktioniert und es mit einer Einfachen Reparatur nicht getan ist, dann ist trotzdem keine Gefahr im Verzug und der betreffende Eigentümer mus warten, bis in der nächsten versammlung ein Beschluss über eine Instandsetzungsmaßnahme erfolgt.

Sollten die übrigen Eigentümer nicht zustimmen, können weitere rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

lg R.M.

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#4
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Okay, sehe ich vollkommen ein, aber

Sollten die übrigen Eigentümer nicht zustimmen, können weitere rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage denn?

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