Hallo an alle!
Habe schon wieder eine Frage:
Das Dach in unserem MFH soll erneuert werden. Jetzt steht auf dem Angebot eine Position, die da sagt, daß eine Wärmedämmung lt. Enev in die Schrägdachfläche angebracht wird. Also nur die schrägen Wände der DG-Wohnung werden gedämmt; nicht das komplette Dach.
Ist die Dämmung der Wände sache der WEG oder geht das nur den Eigentümer der DG-Wohnung was an?
Danke und Gruß
Caren
ENEV - Wärmedämmung Schrägdachflächen
27. April 2007
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Frage vom 27. April 2007 | 23:57
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
ENEV - Wärmedämmung Schrägdachflächen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2007 | 14:59
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Ich würde vermuten, dass die Dämmung des Daches Sache der Eigentümergemeinschaft ist. Dass davon die DG-Wohnung betroffen ist, ist hier m.E. unerheblich. In der Teilungserklärung dürfte m.E. auch nicht drinstehen, dass die Dämmung der Dachschräge Sache des Eigentümers der DG-Wohnung ist.
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