ENEV - Wärmedämmung Schrägdachflächen

27. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
woodie0_1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
ENEV - Wärmedämmung Schrägdachflächen

Hallo an alle!
Habe schon wieder eine Frage:

Das Dach in unserem MFH soll erneuert werden. Jetzt steht auf dem Angebot eine Position, die da sagt, daß eine Wärmedämmung lt. Enev in die Schrägdachfläche angebracht wird. Also nur die schrägen Wände der DG-Wohnung werden gedämmt; nicht das komplette Dach.
Ist die Dämmung der Wände sache der WEG oder geht das nur den Eigentümer der DG-Wohnung was an?

Danke und Gruß
Caren

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich würde vermuten, dass die Dämmung des Daches Sache der Eigentümergemeinschaft ist. Dass davon die DG-Wohnung betroffen ist, ist hier m.E. unerheblich. In der Teilungserklärung dürfte m.E. auch nicht drinstehen, dass die Dämmung der Dachschräge Sache des Eigentümers der DG-Wohnung ist.

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"Scientia potentia est."

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