ETW Kauf: Stundung statt Darlehen

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
robi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW Kauf: Stundung statt Darlehen

Hallo,

gerade habe ich den Kaufvertrag unterschrieben, das Darlehen bei einer Bank ist eigentlich schon geklärt und die Auflassungsvormerkung wäre an der Reihe. Nun hat der Verkäufer mir folgendes, freundliches Angebot gemacht:

Statt bei der Bank ein Darlehen zu beantragen, würde der Verkäufer mir den offenen Zahlungsbetrag (ca. die Hälfte vom Kaufpreis) stunden, zu einem günstigen Zinssatz. Wir vereinbaren eine monatliche Ratenzahlung, wie ich es mit der Bank auch machen würde, und ich darf sondertilgen, soviel ich will. Die Überschreibung der ETW geschieht erst nach vollständiger Bezahlung (sagen wir mal, in fünf Jahren).

Dieses großzügige Angebot des Verkäufers würde ich sehr gerne annehmen. Er versichert mir, dass ich kein Risiko eingehe, da es ja eine Auflassungsvormerkung gibt. Ist dem so?

Vielen Dank für Ihre Meinung dazu!

Viele Grüße,

Robi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Richtig. Eine Auflassungsvormerkung verhindert dass
der Verkäufer die Immobilie noch einmal verkauft.
Da ohnehin ein Notar den Kauf beurkunden muß
gehen Sie m.E.kein Risiko ein.
Sie sollten aber alle Zahlungsbelege gut aufheben.

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#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Sie haben allerdings kein Stimmrecht in der WEG. Werden nicht als Eigentümer geladen, solange der Verkäufer im Grundbuch steht.

Welchen Vorteil hat der Verkäufer? Warum macht er es?
Wenn das nicht klar und nachvollziehbar ist, würde ich die Finger von lassen.



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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 02.11.2012 15:06

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Verstehe ich das Modell so richtig: Du zahlst jetzt einen Teil des Kaufpreises an, und den Rest zahlst du in Raten ab. Anstelle der Zinszahlung an die Bank kommt eine Zinszahlung an den Verkäufer. Irgendwann, so in 5 bis 8 Jahren, ist alles bezahlt, und du wirst als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Ich würde es nicht machen.

- Du wohnst in der Anlage, und zahlst deinen Anteil am Hausgeld usw., kannst aber nichts mitentscheiden.

- Was ist, wenn der Verkäufer insolvent wird, und die Wohnung plötzlich in der Insolvenzmasse steckt. Wieviel ist dann die Auflassungsvormerkung noch wert? Wenn du Pech hast, ist dein bis dahin gezahltes Geld weg, und die Wohnung auch.

- Was ist, wenn der Verkäufer stirbt, und die Erbengemeinschaft streitet sich.

- Was ist, wenn du die Raten nicht zahlen kannst (z.B. wegen Arbeitslosigkeit). Bei einem Bankkredit kannst du die Wohnung verkaufen und bist schuldenfrei.

- Wie groß ist denn der Unterschied zwischen dem Zinssatz der Bank und des Verkäufers? Lohnen sich wegen dieser Ersparnis die Risiken?


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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, daß Du selbst einziehen möchtest. Sonst, bei Vermietung, hat es noch Auswirkungen auf die AFA. D.h. das Finanzamt könnte diese ggf. verweigern, da Du gar nicht Eigentümer bist.

Wenn sich das wirklich rechnet sollte man einen Rechtsanwalt zuziehen, der das nochmal prüft. Was passiert wenn Du sterben solltest? Wird dann das Kapital zurückgezahlt ? Wenn Du beruflich versetzt wirst und willst Die Wohnung nicht mehr halten ? Verkaufen kannst Du sie so ohne weiteres nicht.

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"Chylla"

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