Hallo, folgender Fall: in einer Doppelhaus- Hälfte befinden sich 2 ETW (A = 60 , B= 40% beide selbst bewohnt daher keine Messgeräte und Heizung wird nach m² gerechnet) beide sind an einer Heiz / WW Anlage angeschlossen. Jetzt stellt sich heraus das der Strom zum Betrieb dieser Anlage nur über den Stromzähler von Partei A läuft. Wie wird da der Anteil von B errechnet ( Stromkosten)? Im Netz steht zb. das für die Stromkosten bei älteren Anlagen 8% der Kosten des Brennstoffes angesetzt werden, stimmt das ? wie sonst den Anteil berechnen ?
und wie lange kann A rückwirkend fordern? Verjährung ?
viele Fragen, dumme Situation, für Antworten dankbar - megman
ETW - Strom für Heizung
19. August 2008
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Frage vom 19. August 2008 | 14:51
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
ETW - Strom für Heizung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. August 2008 | 18:36
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 3x hilfreich)
Keiner ???
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