Effizienz einer Pelletheizung mit WMZ ermitteln?

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Effizienz einer Pelletheizung mit WMZ ermitteln?

Hallo - ein Gutachter hat uns heute mitgeteilt, daß die Effizienz einer Heizungsanlage nicht mit Wärmemengenzählern ermittelt werden kann. Es gebe schon mehrere Urteile, wo Gerichte dieses Vorgehen grundsätzlich nicht anerkannt hätten. Stimmt dies und - falls ja - wie soll man denn bei Zweifeln an der Effizienz der Anlage vorgehen?

Situation: wie betreiben einen 150kW Holzpellet-Kessel mit einem Nahwärmenetz, um 7 Häuser damit zu versorgen. In den Häusern ist jeweils ein geeichter WMZ eingebaut. Wir haben die Menge Pellets, die wir verbrennen, exakt gemessen (und ich meine wirklich exakt), kennen die Herstellerangaben zum Wirkungsgrad des Kessels und des Nahwärmenetzes.

Dennoch kommen wir auf ca. 40% zusätzlicher Verluste, die wir uns nicht erklären können. Sprich: wir stecken vorne im Jahr 80t Pellets hinein und bekommen hinten nur ca. 200MW auf den Zählern heraus. Selbst bei 20% Verlusten durch Wirkungsgrad des Kessels und Verlusten Nahwärmenetz ist das immer noch ein eine riesige Diskrepanz.

Der Kessel läuft prinzipiell gut => keine auffällige Asche, Schornsteinfeger zufrieden. Dennoch scheint irgendwas nicht zu stimmen.

Wie kann man das "handfest" ermitteln und gerichtsfest nachweisen? Der Kessel geht momentan (3°C Aussentemp) ca.10-14x am Tag für jeweils im Schnitt 45 Minuten an. Können 40% Verluste durch das häufige An- und Abschalten kommen? Wenn ja, wie weist man das nach?

Danke und Gruss
Frank

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8 Antworten
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#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

@Frank: rate mal, warum die Heizkostenverordnung einen Grundkostenanteil von 30-50% vorsieht! Es gibt nun mal anlagentechnisch- und verteilungsbedingte Wärmeverluste, die nicht messtechnisch erfassbar sind. Darüberhinaus haben auch die Wohnungs-WMZ zulässige Messtoleranzen.

Was bei Zweifeln an der Effizienz dennoch gemacht werden kann, kann Euch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizanlagenbau gern sagen. Allerdings wird eine solche Messreihe sicherlich eine Menge Geld kosten.

lg R.M.

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#2
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo R.M., du hast Recht, aber ich denke daß die 30-50% Grundkostenanteil in Mehrwohnungsanlagen den Sinn erfüllen, daß die außenliegenden Wohnungen potentiell mehr Verbrauch haben als die innenliegenden und man damit eine Art "Ausgleich" schafft.

In unserem Fall sind es aber voneinander unabhängige Häuser, der Betrieb der Anlage wird von einer GbR der Nutzer vorgenommen. Der GbR-Vertrag sieht einen Fixkostenanteil vor (33% der Kosten je Partei), der Rest ist "verbrauchte" Wärme. Das erscheint allen plausibel, der Fixkostenanteil deckelt die tatsächlichen Fixkosten und vereinfacht die Abrechnung ein wenig.

Dass die WMZ eine Toleranz zwischen 3% und 5% aufweisen (worst case, Nacheichung wurde ohne Ergebnis bereits vorgenommen), haben wir diesen Fall ja schon berücksichtigt, aber am grossen Batzen, der "verloren" geht, ändert das praktisch nix.

Die Abnahme der einzelnen Häusern steht ziemlich gut in Einklang mit der Wärmebedarfsberechnung und auch mit der Aussentemperatur, da gibt es keine "Ausreisser", die auf Meßtoleranzen Einzelner schliessen lassen, aber am Ende des Jahres (sind jetzt im 3. Jahr) kommen ca. 20t und mehr zu viel verbrannte Pellets heraus - eine Menge, die wir liebend gerne sparen würden (ist eine Lieferung weniger im Jahr, ca. 4000€).

Unsere Vermutung ist, daß es Verluste durch das häufige An- und Abstellen der Anlage und evtl. eine schlechte Verlegung des Nahwärmenetzes gibt. Nur wenn der Nachweis eben technisch nicht *so* zu führen ist, wie dann? Es fehlt mir der Grund, warum anlagentechnische und verteilungsbedingte Wärmeverluste nicht meßbar sein sollen und eine Quelle, daß das überhaupt stimmt.

In Zeiten, wo man dem Higgs-Boson auf der Spur ist wird man doch 200MW im Jahr irgendwo meßtechnisch erfassen können! (ok - ;-)

Gruss
Frank

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

- ich denke daß die 30-50% Grundkostenanteil in Mehrwohnungsanlagen den Sinn erfüllen, daß die außenliegenden Wohnungen potentiell mehr Verbrauch haben als die innenliegenden und man damit eine Art "Ausgleich" schafft

Das ist AUCH ein Grund. Letztendlich läuft es jedoch immer darauf hinaus, dass dieser Grundkostenanteil im Wesentlichen die Fixkosten und die Wärmeverluste auffängt.

Übrigens liegen in einem normalen Mehrfamilienhaus die Wärmeverluste bei etwa 20-40%. Die Wärmeverluste steigen mit zunehmender Entfernung des Verbrauchers zur Wärmeerzeuger. Bei einer Mehrhausanlage dürften da schon einiges an Metern zusammenkommen. Der Hauptgrund Eurer Energieverluste dürfte da wohl eher im Nahwärmenetz zu suchen sein. Selbst bei bester Dämmung sind Verluste nicht vermeidbar.

Nun, technisch geht es schon, zumindes einen Teil der Wärmeverluste zu messen. Natürlich könnt Ihr zusätzlich zu dem WMZ in den Häusern auch einen WMZ zwischen Heizanlage und Verteilung einbauen. Die Differenz zwischen diesem Zähler und der Summe der Haus-WMZ dürfte in etwa dem Wärmeverlust des Netzes entsprechen. Ob das zulässig ist und gerichtsfest verwertbar, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Wärmeverluste der Anlage sind damit auch nicht erfasst.

Abschließende Frage? Wie groß sind denn die jeweiligen Häuser, wieviel qm beheizte Fläche?

lg R.M.

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#4
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Das NW-Netz hat eine (einfache) Gesamtlaenge von ca. 140m. Verwendet wurde Isopex Doppelrohr mit berechneten Verlusten von deutlich weniger als 10MWh/Jahr für unser Anforderungsprofil (Temperaturen und Ladezeiten). Das ist - zumindest auf dem Papier - worst case gerechnet schwerlich der Grund für unsere schlechte Effizienz.

In den Unterzentralen ist jeweils ein Puffer (zwischen 300l und 1000l), damit das Netz nicht permanent zirkuliert sondern die zentrale Pumpe nur auf Anforderung hin anspringt. Die Anforderungen der Unterzentralen wurden darüberhinaus noch untereinander synchronisiert, damit u.a. Netzverluste minimiert werden. Die Häuser sind zwischen 135m² (~16kW nach Wärmebedarfsberechnung) und 280m² (~22kW WBB), Kubatur kann ich derzeit nicht nennen.

Es bleiben aber wirklich nur die Möglichkeiten der Verteilverluste im Nahwärmenetz, z.B. über ein fehlerhaftes NW-Netz (Isolierung gebrochen etc) oder hohe Verluste durch das häufige Starten und Stoppen des Kessels.

Richtig - kann man nur mit einem zentralen WMZ einkreisen (Kosten in der Groessenordnung: 1.500€). Ich frag mich bloss, was es nutzt, wenn der Gutachter jetzt schon sagt, daß soetwas nicht gerichtsfest ist.

Ja, wie kann man denn dann Fehler bei der NW-Netz Verlegung nachweisen wenn nicht so? Ausbuddeln, Infrarotkamera, ...?

Wir sprechen hier ja über erkleckliche Menge, der Installateur tut das alles ab mit dem Hinweis, die Anlage würde nach Wärmebedarfsberechnung ja genau das verbrauchen, was prognostiziert wäre. Aber entscheident ist ja, daß von dem prognostizierten Primärenergieverbrauch nur ein Teil überhaupt in den Häusern ankommt. Dann wird eben auf die Nicht-Verwendbarkeit der WMZ verwiesen... grosse Klasse :^/

Für weitere Quellen oder Hinweise wären wir sehr dankbar - Danke und Gruss
Frank

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

- Wir sprechen hier ja über erkleckliche Menge, der Installateur tut das alles ab mit dem Hinweis, die Anlage würde nach Wärmebedarfsberechnung ja genau das verbrauchen, was prognostiziert wäre. Aber entscheident ist ja, daß von dem prognostizierten Primärenergieverbrauch nur ein Teil überhaupt in den Häusern ankommt.

Also wenn der berechnete Wärmebedarf der einzelnen Häuser sich mit den tatsächlichen Verbräuchen deckt und der Gesamtverbrauch der Anlage ebenfalls annähern der berechneten Auslegung entspricht, ist doch, eine korrekte Berechnung unterstellt, alles in bester Ordnung. Die Plausibilität der Berechnung von Wärmebedarf und Auslegung der Heizung kan relativ problemlos von einem Fachingieneur oder einem öbuv Sachverständigen überprüft werden.

Im übrigen habe ich vorhin mit deinen dürftigen Angaben überschlägig eine durchschnittliche Wohnfläche von etwa 180 qm geschätzt, was sich ja nun auch mit Deiner Angabe deckt. Wenn Ihr also nicht gerade Niedrigenergiehäuser habt, die nur 60 kWh pro qm und Jahr verbrauchen dürfen, scheint mir der Gesamtverbrauch nicht unbedingt abwegig.

Und das von dem prognostizierten Primärenergieverbrauch nur ein Teil in den Häusern ankommt, erscheint zumindest mir logisch. Aber wie gesagt, ein unabhängiger SV sollte sagen können, was zu überprüfen geht. Und der WMZ muss ja nicht vor Gericht verwendet werden, kann aber helfen, die Ursache einzugrenzen bzw. auszuschließen.

Viel Spaß!

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

R.M., danke für die Antwort. Ich kann so viele Details liefern wie benötigt, wusste aber nicht daß ich das auch soll ;-)

Der Gesamtverbrauch ist nicht abwegig, aber warum messen die WMZ in den Häusern nur ca. 55% davon? Das ist doch die Frage.

Wenn die (bereits überprüften) WMZ richtig messen, dann sollte man doch davon ausgehen daß die 55% plusminus Meßfehler schon stimmen und schlichtweg weniger verbraucht wird als prognostiziert (ist möglich z.B. wegen in der WBB nicht berücksichtigter Kaminöfen und WD-Maßnahmen).

In dem Fall aber ist die gesamte Anlage ineffizient, dies genau ist der Punkt.

Wie gesagt, über 10% oder 20% Ungenauigkeit würde man sich nicht wirklich wundern, bei 30% wird's schon komisch aber >40% ist doch schlichtweg zu viel. Zumal die Kosten des Heizens mit Pellets, auf die kWh umgelegt, offenbar nur marginal günstiger sind als mit Gas und das wiederum überhaupt nicht der Prognose entspricht, die der Planer mit uns angestellt hat... alles wie gesagt immer worst case gerechnet.

Den Vergleich mit Gas können wir sehr gut anstellen, da einige der baugleichen Nachbarhäuser nicht an die Pelletanlage angeschlossen sind und normale Gasthermen haben.

Wir kommen um einen zentralen WMZ nicht herum, das sehen wir auch so. Selbst wenn er nicht "anerkannt" wird vor Gericht, so zeigte er doch wenigstens eine Richtung auf. Der Planer und Installateur jedenfalls stellt sich auf die Hinterbeine, der Gutachter half auch nicht weiter. ..

Lisel Müller wäre zufrieden, denn prinzipiell laufen tut die Anlage offenbar und warm wird's auch, aber die Zahlen passen nicht zueinander, sobald man sich mal damit auseinandersetzt.

Argh ;-) Ist offenbar ein spezielles Problem, ich habe aber auch noch niemanden mit einer 150kW-Anlage gefunden, der ähnliches berichten kann oder sich auch nur annähernd für diese Zahlen interessiert. Da werden entweder überall LKW-weise Pellets eingeblasen und niemand rechnet mal wirklich nach, sondern glaubt dem Prospekt, oder wir haben eine Montagsinstallation.

Gruss
Frank

PS: wenn mein Auto 45% mehr verbraucht als im Datenblatt steht, könnte der Hersteller sagen "liegt an der Fahrweise". In unserem Fall aber hat der Hersteller (Installateur) das Ding ja eingestellt, und zu sagen "wieso, das Auto fährt doch prima wie versprochen" reicht einfach nicht aus... etwas vereinfacht ausgedrückt.

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2383x hilfreich)

http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/bauen-und-modernisieren/modernisierung-haus/heizung-modernisieren/heizkosten-gas-oel-pellets.html

Demnach liegt die Pelletheizung mit der Gastherme im Kostenvergleich gleichauf.


lg R.M.

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#8
 Von 
Frank Severin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Das hat zwar mit meiner Frage nix mehr zu tun, aber egal ;-)

Ja, für ein EFH mag das stimmen. Die Rechnung auf der Seite ist m.A. nach ok.

Bei einer 150kW-Anlage, die 7 Häuser mit 10 Wohnungen (insges. 42 Personen) versorgt, sind die Betriebskosten jedoch nach Planung und Praxis geringer als beim EFH - egal ob mit Pellets oder Gas betrieben.

Zum Einen kaufen wir Pellets günstiger ein als ein Haus mit 5m³ Lager, weil hier direkt 37t pro Lieferung kommen können. Zum Anderen sind die Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Strom) denkbar gering, weil sie durch ~10 geteilt werden. Zusammen mit den selbst pessimistisch gerechneten Preissteigerungen sollte also ein deutlicher Vorteil gegenüber den EFH-Gasthermen herauskommen. Dem ist aber nicht so, die Frage (um darauf zurückzukommen) ist:

warum.

Einen grundsätzlichen Fehler bei der Rechnung sieht niemand, aber wir verbrauchen so viele Pellets, daß der Vorteil wieder aufgefressen wird. Also liegt 'was im Argen. Installateur? Fehlanzeige ("Betreiberrisiko"). Hersteller? "Beweis anhand WMZ nicht gültig". Ebenso der Gutachter.

Bleibt vermutlich nur ein selbständiges Beweisverfahren, wenn wir den zentralen WMZ mal eine Weile laufen hatten und der die Zahlen bestätigt... und anschliessend dann eine vollkommen nervige Klage deswegen. Aber die u.A. nach deutlichen Mehrkosten auf viele Jahre werden das finanziell sicherlich rechtfertigen.

Gruss
Frank

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