Ich ziehe in Kürze in eine neu gebaute Wohnanlage in eine Erdgeschosswohnung mit kleinem Garten ein. Nun wird die gesamte Anlage über eine zentrale digitale Satelliten-Anlage versorgt. Allerdings werden nur knapp 20 Programme ins Haus eingespeist, sodass ich kaum Verwendung dafür haben werden. Zudem sind die laufenden Kosten mit 12€ im Monat sehr hoch. Nun ist ja die Anbringung von Sat-Schüsseln an der Fassade oder dem Balkon durch die Eigentümergemeinschaft genehmigungspflichtig. Was aber, wenn ich diese Sat-Schüssel einfach auf einer niedrigen Stange in meinem Garten aufstelle? Kann mir das untersagt werden? Der garten gehört laut Teilungserklärung zu meiner Wohnung und ist auch von einer Hecke umgeben.
Zweite Frage ist, ob ich als Eigentümer die zentrale Anlage auch zahlen muss, wenn ich sie nicht nutze?
Weiß jemand Rat?
Eigene Sat-Anlage
16. Oktober 2005
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Frage vom 16. Oktober 2005 | 12:15
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 560x hilfreich)
Eigene Sat-Anlage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2005 | 09:02
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Wenn durch eine zentrale Anlage dir Programme zur Verfügung gestellt werden, hast du normalerweise kein Recht auf eine zusätzlich Satelitenschüssel. Zahlen mußt du auf jeden Fall die Gemeinschaftsanlage.
Garten: Prüfe noch mal die Teilungserklärung, steht da Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht? An Boden kann man nämlich normalerweise kein Sondereigentum erwerben, er gehört der Gemeinschaft.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2005 | 09:17
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 560x hilfreich)
Vielen dank Sika. Ich habe noch einmal genau nachgelesen und herausgefunden, wie du richtig vermutet hast, dass der Garten als Sondernutzungsrecht eingetragen ist. Somit ist klar, dass ich das nicht einfach machen kann.
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