Meine Mutter möchte mir ihr Haus überschreiben, ich bin jetzt am überlegen ob ich ihr es nicht zwecks Eigenheimzulage abkaufe. Ich bin verheiratet und habe 4 Kinder. Habe noch einige Fragen: 1: Können wir uns über den Kaufpreis selbst einiegen und bekomme ich z.Bsp. bei einem Kaufpreis von 70000 Euro auch die Eigenheimzulage( 700 Euro jährlich) oder muss der Kaufpreis mindestens 125000 Euro betragen?
2. Wird die Kinderzulage anteilig berechnet oder beträgt die unabhängig vom Kaufpreis 800 Euro?
3. Ich habe noch eine Schwester, hat sie dann trotzdem Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn ich das Haus meiner Mutter abkaufe?
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Eigenheimzulage Kauf oder Überschreibung?
Verbaut?
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Ich habe hier nur wenige Infos zu diesen Dingen gefunden. Wenn mich diese Frage konkret betreffen würde, würde ich einen Beratungstermin mit einem Kreditgeber vereinbaren. Die sind gut informiert und wissen sicher Antwort auf alle Fragen. Kosten tut es auch nix.
Grüße
Mariangel
zu 3. Wenn du deiner Mutter das Haus abkaufst, ist ja Geld da, das "ins Erbe" fließen würde. Sogesehen hat deine Schwester dann keinen Anspruch auf das Haus. Allerdings sollte der Wert des Hauses mit dem Preis übereinstimmen.
Das Geld muss aber wirklich fliesen und nicht eine getarnte Schenkung sein.
zu 1. Ja, der Preis muss 125.000,- € sein.
Wenn du die Raten nicht zahlen kannst, würde ich mir den Kauf überlegen. Die Eigenheimzulage sollte man nämlich nicht unbedingt für den Kauf benötigen sondern eher zum ansparen für Rücklagen oder Ausgaben wie Sanierung.
Auf jeden Fall solltest du eine Bank aufsuchen und dich beraten lassen (aber nicht die kleine Zweigstelle um die Ecke).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
es heist doch aber immer man bekommt max. 1% also 1250 Eigenheimzulage. Wenn ich mir also ein Haus für 100.000 Euro kaufe , bekomme ich dann gar keine Eigenheimzulage. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.Danke
Wenn der Kaufpreis weniger als 125.000€ beträgt, dann bekommt man 1% des Kaufpreises als Eigenheimzulage.
Bei einem Kaufpreis von 70.000€ bekommt man z.B. nur 700€ Eigenheimzulage. Die Kinderzulage wird nicht gekürzt.
Allerdings darf die Eigenheimzulage einschließlich der Kinderzulage insgesamt nicht höher als der Kaufpreis sein.
Bei einem Kaufpreis von nur 10.000€ würdest Du zwar einen Anspruch von 3.300€ Eigenheimzulage haben, diese aber nur 3 Jahre bekommen.
Auf den Pflichtteil für Deine Schwester wirkt sich nur der Schenkungsanteil aus, für den Fall, dass der Kaufpreis deutlich unterhalb des Verkehrswertes liegt.
So ein Pflichtteilsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Eltern vertorben sind und auch nur dann, wenn das innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung passiert.
Zur Wahrung des Familienfriedens ist auch ohne rechtlichen Anspruch zu überlegen, ob Deine Schwester ausgezahlt wird.
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