Ich habe mir 09/2003 einen Rohbau gekauft. Entscheidend
für die EHZ ist das Datum des Bauantrags oder das Kaufdatum (bei
eines bereits fertiggestellten Hauses. Hier wiederum muß ich dieses Jahr noch einziehen oder ich verliere 1 Jahr Förderung ). Zählt mein Rohbaukauf als Bauantrag oder als Kauf im Sinne
eines fertigen Hauses.
Eigenheimzulage - Zählt mein Rohbaukauf als Bauantrag oder als Kauf?
26. November 2003
Thema abonnieren
Frage vom 26. November 2003 | 11:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage - Zählt mein Rohbaukauf als Bauantrag oder als Kauf?
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. November 2003 | 21:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Das Anrecht auf die EHZ hast du sicher, nach meinen Wissen beginnen die 8 Jahre zu laufen, wenn das Haus Bezugsfertig gemeldet wird. Also Zeit lassen und nächstes Jahr Fertig machen ist kein Problem, kommen später noch Kinder habt ihr ein Jahr länger Baukindergeld.
Gruß
Thomas
Und jetzt?
Schon
266.554
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten