Eigenheimzulage übertragbar auf neues Eigenheim?

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
urmeldurmel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenheimzulage übertragbar auf neues Eigenheim?

Hallo zusammen!

Wir sind 2004 in ein Haus gezogen und haben dafür die Eigenheimzulage bewilligt bekommen. Diese wurde uns für dieses Haus jedes Jahr ausgezahlt.
Dieses Haus haben wir Anfang 2011 verkauft und sind in ein neues Haus, ebenfalls unser Eigentum, gezogen.
Völlig erstaunt haben wir im März erneut die Eigenheimzulage überwiesen bekommen. Nun haben wir sie insgesamt 8 Mal überwiesen bekommen.
Wird die Zulage einfach übertragen? Wir dachten, dass sie verfällt. Müssen wir sie gegebenenfalls zurücküberweisen?

Vielen Dank vorab für Eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



§ 7 EigZulG

Nutzt der Anspruchsberechtigte die Wohnung (Erstobjekt) nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken und kann er deshalb die Eigenheimzulage nicht mehr in Anspruch nehmen, kann er die Eigenheimzulage für ein weiteres Objekt (Folgeobjekt) beanspruchen. Das Folgeobjekt ist ein eigenständiges Objekt im Sinne des § 2. Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt ist um die Kalenderjahre zu kürzen, in denen der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage für das Erstobjekt in Anspruch hätte nehmen können ...

Wenn ihr verheiratet seid und Zusammenveranlagung gewählt habt gilt ausserdem § 6 I 2 EigZulG, besser gesagt hätte bis 01.01.2006 gegolten.

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