Eigentumsverhältnisse bei Bauen im Außenbereich als Landwirt

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478195-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsverhältnisse bei Bauen im Außenbereich als Landwirt

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Sachverhalt:

Meine zukünftige Frau und ich planen einen Neubau im Außenbereich auf dem Flurstück meines Vaters der auch gleichzeitig der Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ist. Ich werde auch in Zukunft wenn mein Vater in Rente geht, was aber noch 10-15 Jahre geht, den Betrieb übernehmen. Ich noch 3 Geschwister.
Fragen :
1) Von einem großen Flurstück im Außenbereich kann man kein Teilgrundstück heraustrennen, welches dann einen anderen Besitzer hat oder doch?
2) Darf wirklich nur der Betriebsleiter (sprich mein Vater) bauen oder gibt es auch eine Möglichkeit für mich (In den Betrieb einsteigen als GbR?)
3) Wie kann man erbrechtlich am besten klären, dass das Haus nicht in das Gesamterbe der Eltern an mich und meine Geschwister fällt?
4) Gibt es andere Möglichkeiten?

War jemand schonmal in der ähnlichen Situation und kann uns helfen?

Für jeden Rat sind wir sehr dankbar.

Danke schonmal im Voraus!

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

- Bauen im Außenbereich ist immer ein Spezialfall bzw. priviligierter Nutzung vorbehalten (z.B. Landwirtschaft)
- Bauen kann man auch auf fremden Grundstücken
- eine Grundstücksteilung ist auch im Außenbereich grundsätzlich möglich

Für was/welche Nutzung ist denn der Neubau gedacht?
(z.B. für den gleichen Betriebszweck wie bisher? für einen anderen Betriebszweck? oder für gar keinen Betriebszweck sondern für Wohnnutzung?)

Die erbrechtliche Frage geht man besser erst an nachdem die baurechtlichen Fragen geklärt sind.
Falls es um ein Betriebsgebäude geht, kommen dann auch noch steuerrechtliche Aspekte dazu.

Ich würde zuerst bei der Gemeinde/Bauaufsicht die baurechtlichen Möglichkeiten abklären.
Dann erst
erbrechtliche Fragen (Rechtsanwalt/Notar)
steuerrechtliche Fragen (gemeinschaftlicher Betrieb/Betriebsgebäude)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von fb478195-34):
Darf wirklich nur der Betriebsleiter (sprich mein Vater) bauen oder gibt es auch eine Möglichkeit für mich (In den Betrieb einsteigen als GbR?)

Es kommt aufs Bundesland an, jedoch dürfte hier das Austragshaus als mit Betriebsinhaber die erfolgreichste Lösung sind. Das Grundstück aus dem landwirtschaftlichen Betrieb heraus zu nehmen, wird das Finanzamt auf den Plan rufen, und es werden Steuern kommen, je nach den Richtwerten kann einiges zusammen kommen.
Den Bau selbst kann man mit einer Bauvoranfrage leicht klären und sehen was heraus kommt.
Zitat (von fb478195-34):
Wie kann man erbrechtlich am besten klären, dass das Haus nicht in das Gesamterbe der Eltern an mich und meine Geschwister fällt?

a) Hofübergabe
b) Höferecht, falls dies im Bundesland existiert, was nicht in allen Bundesländern der Fall ist
Wenn beides nicht möglich ist, dann vielleicht Schenkung des ausgelösten Grundstück (welches nicht so ganz einfach sein dürfte) und der 10 Jahres Frist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb478195-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten. Als Ergänzung war wohnen in Ba-Wü und der Bau wird unter gewissen Auflagen auch genehmigt. Das haben wir schon abgeklärt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.259 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen