Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Sachverhalt:
Meine zukünftige Frau und ich planen einen Neubau im Außenbereich auf dem Flurstück meines Vaters der auch gleichzeitig der Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ist. Ich werde auch in Zukunft wenn mein Vater in Rente geht, was aber noch 10-15 Jahre geht, den Betrieb übernehmen. Ich noch 3 Geschwister.
Fragen :
1) Von einem großen Flurstück im Außenbereich kann man kein Teilgrundstück heraustrennen, welches dann einen anderen Besitzer hat oder doch?
2) Darf wirklich nur der Betriebsleiter (sprich mein Vater) bauen oder gibt es auch eine Möglichkeit für mich (In den Betrieb einsteigen als GbR?)
3) Wie kann man erbrechtlich am besten klären, dass das Haus nicht in das Gesamterbe der Eltern an mich und meine Geschwister fällt?
4) Gibt es andere Möglichkeiten?
War jemand schonmal in der ähnlichen Situation und kann uns helfen?
Für jeden Rat sind wir sehr dankbar.
Danke schonmal im Voraus!
Eigentumsverhältnisse bei Bauen im Außenbereich als Landwirt
Verbaut?
Verbaut?



- Bauen im Außenbereich ist immer ein Spezialfall bzw. priviligierter Nutzung vorbehalten (z.B. Landwirtschaft)
- Bauen kann man auch auf fremden Grundstücken
- eine Grundstücksteilung ist auch im Außenbereich grundsätzlich möglich
Für was/welche Nutzung ist denn der Neubau gedacht?
(z.B. für den gleichen Betriebszweck wie bisher? für einen anderen Betriebszweck? oder für gar keinen Betriebszweck sondern für Wohnnutzung?)
Die erbrechtliche Frage geht man besser erst an nachdem die baurechtlichen Fragen geklärt sind.
Falls es um ein Betriebsgebäude geht, kommen dann auch noch steuerrechtliche Aspekte dazu.
Ich würde zuerst bei der Gemeinde/Bauaufsicht die baurechtlichen Möglichkeiten abklären.
Dann erst
erbrechtliche Fragen (Rechtsanwalt/Notar)
steuerrechtliche Fragen (gemeinschaftlicher Betrieb/Betriebsgebäude)
ZitatDarf wirklich nur der Betriebsleiter (sprich mein Vater) bauen oder gibt es auch eine Möglichkeit für mich (In den Betrieb einsteigen als GbR?) :
Es kommt aufs Bundesland an, jedoch dürfte hier das Austragshaus als mit Betriebsinhaber die erfolgreichste Lösung sind. Das Grundstück aus dem landwirtschaftlichen Betrieb heraus zu nehmen, wird das Finanzamt auf den Plan rufen, und es werden Steuern kommen, je nach den Richtwerten kann einiges zusammen kommen.
Den Bau selbst kann man mit einer Bauvoranfrage leicht klären und sehen was heraus kommt.
ZitatWie kann man erbrechtlich am besten klären, dass das Haus nicht in das Gesamterbe der Eltern an mich und meine Geschwister fällt? :
a) Hofübergabe
b) Höferecht, falls dies im Bundesland existiert, was nicht in allen Bundesländern der Fall ist
Wenn beides nicht möglich ist, dann vielleicht Schenkung des ausgelösten Grundstück (welches nicht so ganz einfach sein dürfte) und der 10 Jahres Frist.
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Erstmal danke für die Antworten. Als Ergänzung war wohnen in Ba-Wü und der Bau wird unter gewissen Auflagen auch genehmigt. Das haben wir schon abgeklärt.
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