Hallo,
mal eine Frage:
Wenn im Grundbuch mehrere Gläubiger eingetragen werden (z.B. Bank, Privatpersonen) wer von denen wird bei einem Eigentumswechsel der Immobilie darüber informiert, dass sich die Besitzer gewechselt haben??
Danke
Eigentumswechsel Grundbuch
1. März 2007
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Frage vom 1. März 2007 | 15:57
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentumswechsel Grundbuch
#1
Antwort vom 1. März 2007 | 16:31
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 842x hilfreich)
Eigentlich sollte der neue Besitzer darauf achten, dass vorher die Ansprüche der Gläubiger befriedigt und diese aus dem Grundbuch gelöscht werden. Oder übernimmt der neue Besitzer die bisherigen Belastungen?
#2
Antwort vom 2. März 2007 | 09:47
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
in dem Fall würde der neue Besitzer die Belastungen mitübernahmen.
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#3
Antwort vom 5. März 2007 | 18:14
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2942x hilfreich)
Die Eintragungen ins Grundbuch sind eine Verwertungsicherheit des Gläubiger, d.h., du übernimmst nicht automatisch die Belastungen, denn vielleicht will die Bank mit dir ja keinen Kredit, gleichwohl hättest du aber das Risiko, wenn der Schuldner nicht zahlt, dass dein Haus versteigert wird. Aus reinem Selbstschutz würde ich also dafür sorgen, dass das Grundbuch bereinigt wird. Solltest du das Darlehen übernehmen wollen, muss die Bank sowieso zustimmen.
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