Bei unserer Eigentumswohnung sind die Fenster undich, es steht immer Schwitzwasser auf Ihnen und es zieht. Meines Erachtens müssen diese ausgetauscht werden. Wer zahlt dies. wir, oder wird das aus der Instandhaltungsrücklage gezahlt?
Eigentumswohnung Fenster undich, wer zahlt?
Verbaut?
Verbaut?
Schwitzwasser steht eigentlich bei allen Fenstern, selbst bei neu eingebauten - ist halt so bei der Kälte, deswegen soll man ja auch viel Lüften.
Wenn sie undicht sind, ist es natürlich etwas anderes.
Sie sollten ihren Verwalter informieren und um Austausch bitten oder für die nächste Eigentümerversammlung als TOP: Fensteraustausch aufnehmen lassen. Es kann ja sein, dass andere Wohnungen auch neue Fenster benötigen.
Gerade im Rahmen der jetzt erstellten Energiepässe (Pflicht), kann es ein positiver Bewertungsgrund sein, wenn alle Fenster den aktuellen Wärmedämmungen entsprechen.
Ich gehe dabei davon aus, dass es sich bei Ihnen um alte, eventuell auch noch Holzfenster, handelt.
Hallo,
ja, es sind Holzfenster. Werde dann ma lden Verwalter anrufen
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--- editiert vom Admin
Ja, Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum.
--- editiert vom Admin
Fenster gehören immer zum Gemeinschaftseigentum, weil die Außenseite für "alle" sichtbar ist. Allerdings gibt es Gemeinschaften, die intern mal eigene Regelungen getroffen haben (z.B. jeder tauscht nach Bedarf auf eigene Kosten aus). Ob dieses Regelung vor Gericht Bestand hätte, kann ich nicht beurteilen, hoffe aber in unserer Anlage klagt deswegen nie jemand;)
Energiepässe sind schon pflicht????
Ja, seid 1.1.2006 und für Neubauten schon etwas länger. Kann dir aber noch keine Gesetz nennen, da ist die Politik immer schneller als der Bundesanzeiger.
Allerdings, solange du deine Wohnung/Haus nicht verkaufst/vermietest, ist ja niemand da, der den sehen will. Und ob neue Mieter/Käufer wissen, dass sie ein Recht darauf haben, diesen zu erhalten?
Der Pass sagt übrigens nichts über die einzelne Wohnung sondern über das ganze Haus aus.
Hallo,
mal eine kurze Frage zum Gemeinschaftseigentum:
Werden die kaputten bzw. undichten Fenster immer erst aus der angesparten Instandhaltungsrücklage gezahlt, bevor es an die Privatvermögen der Eingentümer geht ?
MfG und ein schönes WE !!!
Hallo prodigydriver,
Ja, Fenster werden aus der Instandhaltungsrücklage gezahlt. Ist nicht genug Geld vorhanden, muss eine Sonderumlage beschlossen werden, die dann anteilig jeder Eigentümer zahlen muss.
Meine Erfahrung zeigt, sobald eine Sonderumlage beschlossen wurde, gibt es von irgendeinem Eigentümer eine Klage gegen diesen Beschluss, oder der zahlt nicht und man klagt gegen den.
@sika
der Energiepass ist noch nicht pflicht.
Die Bundesregierung will die Richtlinie im Laufe des Jahres 2006 nun umsetzen.
Stimmt Eirene123,
aber bei der heutigen Politik weiß man ja nie, ob jetzt etwas wirklich gilt oder nicht oder später oder doch ganz anders....;).
Heute habe ich z.B. wieder etwas vom 1.7.6 gelesen.
Fenster gehören nicht immer zum Gemeinschaftseigentum. Es kommt immer auf die Eigentümerversammlung bzw. auf die Vereinbarung an. (Siehe Protokolle) Ist nichts vereinbart, ist das Gemeinschaftseigentum. Stelle einen Antrag bei der Hausverwaltung auf Austausch der Fenster. Entweder erschlagen die dich oder die nehmen es ins Protokoll auf. Bei uns war es so: Einige Eigentümer haben auf ihre Kosten die Fenster ausgetauscht bis später der Hausverwalter gesagt hat, moment mal, das ist Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümer haben das Geld aus dem "Topf" wiederbekommen und die anderen Eigentümer haben dann poe a poe neue Fenster bekommen.
Eirene113, Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum, egal was die Gemeinschaft beschließt, es sei denn (äußerst ungewöhnlich) in der Teilungserklärung steht etwas anderes.
Bei Fenstern geht es um die Einheitlichkeit der Gesamtanlage nach außen (so z.B. auch die Wohnungseingangstüren) da gibt es auch so nette Behörden, die sich einmischen, wenn die Fenster vom Bauantrag abweichen (z.B. geteilt, wo vorher 1 Scheibe war).
Aber wo kein Kläger, da kein Richter, ist aber ein Vabanquespiel, wenn eine Gemeinschaft mal beschließt, dass jeder selber für den Austausch aufkommt, kann immer mal ein neuer Eigentümer auftauchen, der sich nicht an diesen Beschluss gebunden fühlt - der hätte dann vor Gericht (vielleicht) ganz gute Karten, wenn er einklagt, das die Gemeinschaft seine maroden Fenster austauscht.
Wir zittern hier seit Jahren, dass sich keiner so gut mit der Materie auskennt, wie der derzeitige Beirat.
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