Eigentumswohnung- Vorbesitzer hat Schallprobleme bewusst verschwiegen

12. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
lyone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentumswohnung- Vorbesitzer hat Schallprobleme bewusst verschwiegen

Wir haben kürzlich ein gebrauchte Maisonett-Eigentumswohnung gekauft, wohnen jetzt seit zwei Wochen darin und stellen fest, dass die Vorbesitzerin nicht wahrheitsgemäß auf unsere Fragen bei der Besichtigung geantwortet hat. Auf die Frage, ob man die Nachbarn hören könne und ob es irgendwelche Schallprobleme gäbe, hat Sie geantwortet: „Nein, überhaupt nicht“.

Jetzt stellen wir fest, dass man jeden Schritt der Nachbarn auf deren Treppe (Maisonettwohnung) sehr gut hören kann (Körperschall), nebenbei kann man sie husten und sprechen hören.

Frage: Kann man hier eine Kaufpreisminderung geltend machen?
Und wenn ja, was wäre da zu erwarten (Kaufpreis war 300.000 EUR) nach dem Motto „lohnt der ganze Ärger“?

Vielen Dank im Voraus.

Lyone

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

m.E. haben Sie wenig Aussicht auf Erfolg, da in Grundstückskaufverträgen i.d.R. die Haftung für Mängel ausgeschlossen wird.

MfG Gruwo

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rhein-Mainer
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
leider ist das mit dem Schall eine sehr individuelle Sache. Den einen stören bestimmte Geräusche, der andere nimmt sie nicht mal war.
Bauliche Fehler/Veränderungen kann man über ein Gutachten feststellen lassen und dann dagegen vorgehen.
Da Sie aber auch die Sprachgeräusche schon wahrnehmen, könnte u.U. eine Geräuschedämmung von ihrer Seite aus Abhilfe bringen (z.B. abgehängte Holzdecke).
Eine Kaufpreisminderung zu erzielen, halte ich nicht für Aussichtsreich.
Gruß
R-M

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Außerdem wird es schwer, der Veräuferin zu beweisen "das sie gelogen hat" - vielleicht ist sie ja schwerhörig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EhrlicheHaut
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo!
Wir haben da so unsere Erfahrungen.
Wir haben gegen zu starke Lärmbelästigung durch Trittschall geklagt.
Vom Gericht wurde ein Sachverständiger bestellt.
Der hat allein fast 3000 € gekostet!
Beim messen entstand ein riesiger Lärm, der kaum zu ertragen war. Das Ergebnis war: Die Räume sind über die Maßenschallisoliert.
UNGLAUBLICH!
Ich kenne auch kein Verfahren, dass jemals Erfolg gehabt hätte!
Glaubt uns bitte eines! Wenn ihr Euch darauf einlasst, dass die Geräusche nicht absichtlich gemacht werden, dann verschwinden sie irgendwann. Man hört sie nicht mehr.
Lasst nicht zu, dass sie Euch das Leben vermiesen. bei uns war es auch so!
MFG!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

mit gings auch wie EhrlicheHaut. Ich kann wörtlich verstehen was in den Zimmern drüber und drunter vorgeht, inclusive der Intimgeräusche. Wenn das Kind unter mir Flöte übt, dann höre ich das wie im Nachbarzimmer. Nach 30 mal Oh Tannenbaum ! falsch gespielt ist man k.o. Wir hatten ein Verfahren wegen des Schallschutzes, es mussten auch Nachbesserungen gemacht werden (Fugen zwischen Wand und Boden frei gemacht und ähnlicher Krimskrams) hat fast nichts gebracht. Laut Richter liegt der Wert knapp unter der gesetzlichen Norm die damals 1992 galt und ist so hinzunehmen. Du musst dich unbedingt erkundigen, nach welcher DIN Norm, damals gebaut werden musste. Wenn es schon die neue, verbesserte ist (wahrscheinlich ca. 2000 in Kraft getreten) hast Du evlt. ne Chance. Wenn ein Verfahren gegen Schall begonnen und evtl wieder eingestellt wurde, muss das angegeben werden. Aber im Grossen und Ganzen stehen die Chancen schlecht.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lyone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für alle bisherigen Antworten.

Ich möchte Kaufpreisminderung vor allem wegen nicht wahrheitsgemäßem Antworten!

Muss mir der Vorbesitzer nicht ehrlich antworten, wenn ich ihn vor dem Kauf nach Schallproblemen und Geräuschen von den Nachbarn frage?

Die neuen Nachbarn haben mir mitgeteilt, dass der Vorbesitzer ihnen gegenüber erwähnt hätte, dass man die Treppe von den Nachbarn sehr gut hört. Er wusste also davon und war auch nicht schwerhörig. Nun habe ich den Vorbesitzer etxra danach gefragt und er antwortet "nein, man hört überhaupt nichts". Das muss ich doch nicht hinnehmen, oder? Ich fühle mich betrogen. Zeugen waren auch anwesend.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Trotzdem würde ich das lassen (es sei denn ein Brief mit der Androhung gerichtlicher Schritte lässt den anderen freiwillig zahlen). Bei einem Prozess wirst du nur draufzahlen und dich nicht an der Wohnung freuen können.
Beweis doch mal dem Voreigentümer, dass er wirklich nichts gehört hat. Und dem Nachbarn seine Aussage - wer weiß ob er dabei bleibt? Viel zu risikoreich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

kann nur abraten, aus eigener Erfahrung. Solange nicht schriftlich bestätigt ist, sind die Chancen schlecht. Wenn aber das Problem bereits in den Eigentümmerversammlungen (alte Protokolle zeigen lassen !!) mal ausführlich zur Sprache kam, dann kann er sich nicht mehr darauf berufen nichts gehört und nicht s gewusst zu haben. Wenn dann noch Zeugen da sind, dass er gesagt hat, es ist nichts zu hören, dann könnt ihr ihn dranbekommen.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

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