Eigentumswohnung Zweifamilienhaus

26. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gartmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentumswohnung Zweifamilienhaus

Hallo,
ich habe vor einem Jahr eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilinhaus gekauft. Die EG-Wohnung ist barrierefrei errichtet worden. Vor dem Kauf habe ich den Bauträger immer wieder darauf hingewiesen, dass kaufentscheidend eine ruhige Wohnumgebung ist. Acht Monate später hat er die Dachgeschosswohnung an eine fünfköpfige Familie mit drei kleinen Kindern verkauft. Der Grundriss musste deshalb geändert und aus einem Bad ein weiteres Kinderzimmer errichtet werden. Daraufhin habe ich die Rückgängigmachung des Kaufvertrages angekündigt, der Bauträger reagierte mit Schadensersatzforderungen.
Die Familie, zwischenzeitlich eingezogen, erweist sich als unterstes Milieu. Gemeinschaftseigentum wird allein in Besitz genommn, unerträgliches Trampeln in der Wohnung über mir, keine Reinigung des Hausflures,Verschmutzung meiner Einfahrt zur Garage etc..

Hätte der Bauträger bei einer so kleinen Wohneinheit nicht Rücksicht auf den Käufer der ersten Wohnung nehmen müssen?
Hat jemand damit Erfahrung?

Gartm







5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

#Vor dem Kauf habe ich den Bauträger immer wieder darauf hingewiesen, dass kaufentscheidend eine ruhige Wohnumgebung ist.#
Wurde dir denn die ruhige Wohnumgebung im Kaufvertrag zugesichert?

#Daraufhin habe ich die Rückgängigmachung des Kaufvertrages angekündigt, der Bauträger reagierte mit Schadensersatzforderungen.#
Ist im KV eine solche Klausel zur "Rückgägigmachung" enthalten?
Vom dem KV kannst du nicht so einfach einseitig zurücktreten!

##Hätte der Bauträger bei einer so kleinen Wohneinheit nicht Rücksicht auf den Käufer der ersten Wohnung nehmen müssen?#
Nein, weshalb auch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 80x hilfreich)

quote:
Ist im KV eine solche Klausel zur "Rückgägigmachung" enthalten?
Vom dem KV kannst du nicht so einfach einseitig zurücktreten!


Das Rücktrittrecht muss nie verträglich vereinbart werden, Es reicht immer wenn rechtliche Grund/Gründe dafür gibt.

Ein Hausverwalter ist hier ein MUSS, die Probleme mit dem Miteigentümer musst Du jetzt rechtlich begegnen.





3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Gibt es denn in der Teilungserklärung etwas zu dem Thema "Zustimmung bei Verkauf?".
Und unterstes Niveau kann die Familie gar nicht sein, denn dann hätte sie nicht das Geld für eine Eigentumswohnung gehabt.
Wenn man ruhig hätte leben wollen, dann hätte man in ein Altersheim ziehen müssen. In einer normalen Gegend ist dies sozialädaquater Lärm.
Viel sinnvoller wäre es - um des lieben Friedens willen, einen Mentor zu bitten, zwischen euch zu vermitteln, damit beide Seite zu ihrem Recht auf Ruhe und Bewegungsdrang kommen. Ein Nachbarschaftsstreit in so einer "kleinen Anlage" ist beiden Seiten nicht besonders zuträglich.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gartmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Welcher Unsinn, seit wann hat Niveau etwas mit Geld zu tun, unabhängig einmal von der Einnahmequelle.
Rücksichtsloses Getrampel hat auch nichts mit sozialadäquatem Lärm zu tun, sondern mit Erziehung. Ich wohnte in einem Fünf-Familienhaus, zwei Parteien haben Kinder. Hier sind die Kinder so erzogen, dass sie Rücksicht auf die Mitbewohner nehmen. Getrampel gab es hier nicht. Sauber war es ebenfalls. Und der 78-jährige Nachbar trägt sein Fahrrad noch heute vom Eingang in den Keller! Im Übrigen gibt es Leute, die haben einen stressigen Job - leben nicht auf Kosten der Allgemeinheit - und hätten gerne einmal Ruhe. Interessant, dass man altersunabhängig ins Altersheim gehört. Ich bin schon der Meinung, dass der Verkäufer nach Treu und Glauben dazu verpflichtet ist, die Interessen des ersten Käufers zu wahren. Sonst hätte er dies dem Käufer redlicherweise vor Kaufabschluss sagen müssen.
Und üblich ist eine Kontaktaufnahme des zweiten Käufers mit dem ersten Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages. Wenn das nicht passiert, ist offensichtlich etwas faul.
Ich möchte eigentlich vorab wissen, wer mit mir in einer kleinen Wohneinheit wohnt.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

#Ich bin schon der Meinung, dass der Verkäufer nach Treu und Glauben dazu verpflichtet ist, die Interessen des ersten Käufers zu wahren. Sonst hätte er dies dem Käufer redlicherweise vor Kaufabschluss sagen müssen#
Dieser Meinung darfst du gerne sein - die Frage wäre dann, in welchem Gesetz das steht?

#Und üblich ist eine Kontaktaufnahme des zweiten Käufers mit dem ersten Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages.#
Du glaubst allen Ernstes, dass ein Verkäufer (hier zudem ein Bauträger) verpflichtet ist, dir einen etwaigen Käufer vorzustellen und du das "Recht" hast, darüber zu entscheiden, ob er an diesen verkaufen darf? :???:

#Ich möchte eigentlich vorab wissen, wer mit mir in einer kleinen Wohneinheit wohnt.#
Du darfst diesen Wunsch äußern, einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht.

2x Hilfreiche Antwort

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