Hallo Zusammen,
ich wende mich an euch, um vielleicht noch Tipps zubekommen was ich machen könnte.
Wir haben letztes Jahr ein Reihenhaus mit Grundstück gekauft. Was nun im bau ist und der Rohbau vor wenigen Tagen fertig gestellt worden ist. Wir haben das Grundstück gesehen wo es noch Natur belassen war und gesehen das dort ein Natur-Wall steht und uns auch nicht stört das er genau zwischen uns und der Straße liegt. Nah 4 Wochen wurde der Wall nun aber fast Doppelt so groß gemacht das heisst. Von der Strasse bis zu unserem Grundstück ca. 4-5 m und dann nochmals 3-4 m in unsere Grundstück mit eingebaut. Wir haben uns schriftlich bei dem Notar und bei der Bau Firma gemeldet und Portest eingelegt.
Aus dem Notar Unterlagen ersehen wir nicht das der Wall in unserer Grundstück geht sogar der Rechtsanwalt konnte keine Information sehen nun aber steht im Kaufvertrag es so beschrieben das man annehmen könnte das dort ein Wall entsteht.
Der Notar wiegelt ab und schickt uns zum Bauträger und nun kommt es; Das Bauamt hat einen Bebauungsplan da steht drin das ein Wall sein muss bis ca 5 m. Der Bauträger sagt uns und das haben wir schriftlich wir wussten das da ein Wall steht und hätten keinen Anspruch auf diese Unterlagen da es GEISTIGES EIGENTUM wäre von der Baufirma.
Das heisst wir haben eine Grundstückbereich der ca. 25 qm² mit einem Wall ist. Was wir machen können, ein Hochbeet und bepflanzen.
Bevor ich viel Geld ausgebe und verliere hat jemand eine Idee.
Danke euch
Gruß Chris
Ein Wall der vergrößert wurde aber nicht in den Notarunterlagen zusehen ist.
28. Mai 2015
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Frage vom 28. Mai 2015 | 21:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
Ein Wall der vergrößert wurde aber nicht in den Notarunterlagen zusehen ist.
Verbaut?
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#1
Antwort vom 28. Mai 2015 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Aber im Bebauungsplan ist er eingezeichnet?
Das wäre ungünstig. Denn der Bebauungsplan ist öffentlich, da hätte man sich vorher informieren müssen ...
#2
Antwort vom 29. Mai 2015 | 01:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatAber im Bebauungsplan ist er eingezeichnet? :
Das wäre ungünstig. Denn der Bebauungsplan ist öffentlich, da hätte man sich vorher informieren müssen ...
Im Bebauungplan ist ein wall eingezeichnet keine frage aber nur bis zu 5 m maximal. Den Rest hat der Baufirma eigenmächtig hinzugefügt. GEISTIGES EIGENTUM wird da agurmentiert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Mai 2015 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Wenn der Wall eigenmächtig von der Firma vergößert wurde, dadurch Grundfläche wegfällt und man das nicht akzeptieren will, dann sollte man der Firma das mitteilen und sie auffordern den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.
Sollte sie der Meinung sein, das das vertraglich vereinbart wäre, solle sie das nachweisen.
Für diese Mitteilung würde ich ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum wählen und noch auch gleich die Übergabe an einen Anwalt nach ergebnislosem Firstablauf ankündigen.
Und jetzt?
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