Hallo,
ich habe eine Frage zur Hausgeldabrechnung:
Auf der diesjährigen Eigentümerversammlung wurde die Kostenabrechnung des letzten Jahres nicht abgesegnet, da von der Hausverwaltung Rechnungen über Gewährleistungskosten bezahlt wurden und nicht den ausführenden Firmen in Rechnung gestellt wurden.
Vor der Freigabe der Jahresabrechnung soll überprüft werden, inwieweit die betroffenen Firmen die Rechnungen übernehmen müssen. Es handelt sich dabei um recht geringe Summen!
Ich habe vom letzten Jahr ein Guthaben von ca. 400 €, welches mir nicht ausgezahlt wird, da die Jahresabrechnung noch nicht abgesegnet und abgeschlossen wurde (wg der Rechnungen könnten sich ja noch Änderungen ergeben; allerdings ja eigentlich nur positiv für die WEG).
Nun habe ich erfahren, dass Hausgeld-Nachzahlungen allerdings von den Mitbewohnern eingefordert wurden.
Habe ich nun das Recht bei der nächsten monatlichen Hausgeldabrechnung die 400€ Guthaben der Zahlunsaufforderung gegenzurechnen, sprich der Lastschrift (Einzugsermächtigung) zu widersprechen und die 400 € vom zu zahlenden Betrag abzuziehen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung,
Kinöbi
Einbehalt Überschuß Hausgeld
20. Oktober 2008
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Frage vom 20. Oktober 2008 | 17:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehalt Überschuß Hausgeld
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2008 | 18:13
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
streng rechtlich betrachtet gibt es keine Anspruchsgrundlage für die Auszahlung von Überschüssen aus der Abrechnung, da diese nicht beschlossen wurde
lg R.M.
Und jetzt?
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