Einberufung ETV durch Beirat

9. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 130x hilfreich)
Einberufung ETV durch Beirat

Hallo Zusammen,
auf der letzten ETV wurde beschlossen, da der Verwalter sich verständlicherweise weigerte, das der Beirat eine ETV einberuft, wo ein neuer Verwalter gewählt wird.

Dies war der TO Punkt, nichts anderes sollte abgehandelt werden und nur zu diesem Zweck sollte diese ausserordentliche Versammlung einberufen werden.

Nun stehen als TOP plötzlich noch mehrere Sachen, die ich nicht unter Leitung des Beirates abgeklärt haben möchte, da wir ja auch noch einen Verwalter bis zum Jahresende haben.

Meine Frage ist nun, vor 3 Monaten war die letzte Versammlung, diese jetzt einzuberufende Versammlung sollte nur diese 1 TOP haben und es sind 3 geworden, ist das rechtens, kann ich das irgendwo nachlesen, gibt es einen Gesetzespunkt dazu?

Lieben Dank und Gruß
Casch

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"caschmi"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

"auf der letzten ETV wurde beschlossen, da der Verwalter sich verständlicherweise weigerte"

Bei was weigerte sich der verwalter ?

Stand dieser beschluss auf der TO dieser ETV ?

ich seh mal folgendes problem,
per gesetz steht es nur dem verwalter zu eine ETV einzuberufen, wenn 25% der Eigentümer eine ETV wollen muß er einberufen. weigert er sich dann diese ETV einzuberufen ist der vorsitzende des beirats berechtigt die ETV einzuberufen.

das heißt, wenn euer beschluss dass der beirat eine ETV macht rechtskonform ist, was ich bezweifle, dann entscheidet auch der beirat welche tops abgehandelt werden, eine top heißt ja nicht automatisch das ihr einen beschluß fassen müßt.

mal am rande,
warum nicht unter leitung des beirats ?
warum einen neuen verwalter wählen ?

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Der TOP lautet im Normalfall: Verlängerung des Verwaltervertrages
TOP: Abschluss eines Verwaltervertrages
(dazu kann man (also jeder Eigentümer) soviele Verwalter vorschlagen wie man lustig ist (im Normalfall aber hat man sich vorab schon für einen entschieden.

Und es ist nicht normal, dass der Verwalter sich weigert, diesen TOP auf die Einladung zu setzen, dass ist nämlich seine ordnungsgemäße Verwaltung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät sika0304

der TOP "Verlängerung des Verw.Vertrags" würde ausreichen um
a) den Vertrag nicht zu verlängern
b) einen neuen Verwalter zu bestellen
c) den Beirat mit Abschluss des Verw. Vertrags zu bevollmächtigen

Man kann auch unter einem TOP mehrere Beschlüsse fassen, wenn sie in Zusammenhang mit dem Thema des TOP´s stehen, und klar ist um was es geht.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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