Einfach ohne Genehmigung Bad gebaut

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
JuGiOh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfach ohne Genehmigung Bad gebaut

Hallo mein Onkel baute für seine neue Freundin ein Haus im Garten. Also baute er Garage und alles andere um. Jetzt steht dort eine 2 Zimmer Wohnung mit bad und Küche. Ohne Genehmigung.
Kann ich das irgendwo melden?
Bringt das Was?
Ich mag die Frau garnicht und hätte sie gern wieder aus unserer Familie.

Verbaut?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von JuGiOh):
Hallo mein Onkel baute für seine neue Freundin ein Haus im Garten. Also baute er Garage und alles andere um. Jetzt steht dort eine 2 Zimmer Wohnung mit bad und Küche. Ohne Genehmigung.

Und das wissen Sie woher genau?
Zitat:
Kann ich das irgendwo melden?

Bei der Baubehörde.
Zitat:
Bringt das Was?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel sitzt auf den Kanaren in Quarantäne...
Zitat:
Ich mag die Frau garnicht und hätte sie gern wieder aus unserer Familie.


Ich sag es mal so: mit der Nummer werden höchstens Sie selbst sich aus der Familie entfernen.

Mit dem Onkel sind Sie danach jedenfalls durch... (Falls es da was zu erben gibt, sollten Sie sich das noch mal überlegen.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von JuGiOh):
Ohne Genehmigung.
Vielleicht gibt es eine oder sie heißt anders?

Zitat (von JuGiOh):
Bringt das Was?
Wem soll das was bringen? Dir, dem Onkel, der Familie oder dem Amt?
Ich mag die Frau garnicht und hätte sie gern wieder aus unserer Familie.Dein Onkel sieht das anders. Und das ist kein baurechtliches Problem.
Stell dir vor, das bringt was und die zieht dann mit IN euer Haus. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
In Bayern bei Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum
Hier wurde aber ein bestehender Wohnraum weder erweitert noch verändert.
In Bayern gelten Garagen vielleicht für manche Leute als Wohnraum für KFZ, aber nicht nach LBO.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
Warum bestehst du darauf jede Antwort von mir mit deine dummer Gedanken zu vermischen? das ist zum Kotzen.
Warum schreibst du überhaupt in Baurecht

Zum einen weil in einem Meinungsforum auch Leute schreiben dürfen die erkennbar keine Ahnung von dem juristischen Thema haben bzw. man auch unjuristische Ratschläge erteilen darf.

Zum anderen weil Anami relativ regelmäßig grundlegend falsche Antworten postet. Ob es daran liegt weil man sich nicht mit den Grundlagen befassen will und nur mal was schreiben will oder aus anderen Gründen sei mal dahingestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von JuGiOh):
Ich mag die Frau garnicht und hätte sie gern wieder aus unserer Familie.
Was spielt es für eine Rolle, ob du die Frau magst? Dein Onkel muss mit ihr glücklich sein.
Halt dich aus anderer Leute Angelegenheiten raus.

Zitat (von JuGiOh):
Kann ich das irgendwo melden?
Ja, aber lass es doch einfach. Warum möchtest du das Glück deines Onkels zerstören? Zumal du gar nicht weisst, ob wirklich keine Genehmigungen vorliegen. Vieles kann man auch nachträglich genehmigen lassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Black Widow):
die Förderung in Bayern werden nicht nach LBO gewährt,
Ich habe das weder gedacht noch geschrieben. Trotzdem ist auch in Bayern eine Garage kein bestehender Wohnraum, den man umbauen und erweitern kann und dafür noch eine Förderung *geschenkt* bekäme.
Vielleicht lebt der TE gar nicht in Bayern. Was soll also der Mist mit dem bayrischen Geschenk?
In Bayern gilt sehr wohl die Bauordnung des Freistaates Bayern. Nennt sich BayBo.
Allgemein LBO/Landesbauordnung
Zitat (von Black Widow):
Der Fragesteller will nur rechtliche Informationen dazu.
NÖ. Falsch. Er fragt, obs was bringt, wenn er das meldet, er weiß noch nicht mal, wo.
Zitat (von Black Widow):
und antwortest du als es wäre ein Familienproblem oder soziale Gelegenheit?
Ist es das denn nicht? Vielleicht liest du nochmal nach, was der TE da von sich gibt.
Zitat (von Black Widow):
Warum bestehst du darauf jede Antwort von mir mit deine dummer Gedanken zu vermischen?
Ich bestehe gar nicht darauf. Du solltest bitte die Nutzungsbedingungen des Forums lesen. Beleidigungen werden uU bestraft.
ICH selbst kann mir keine hilfreiche Antwort klicken.
LOL, du hast auch eine bekommen. Von mir war die nicht. :crazy:

Wenn du das Forum und die Fragen und die Antworten nicht verstehst, dann wirf hier bitte nicht mit solchen Brocken umher. Das geht manchmal ins Auge.

Falsche Antworten kann man korrigieren, möglichst korrekte Quellen dazu angeben.
Andere Meinungen sollte man tolerieren. Und zum K***n ist hier was ganz anderes.
-----------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Zum anderen weil Anami relativ regelmäßig grundlegend falsche Antworten postet
Das dürfte keiner Beweisführung standhalten, Herr HvS.
Spielt aber keine Rolle, denn ein Forum wie dieses hält sogar Antworten wie diese von @Black Widow aus.
Das muss man wohl hinnehmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Als Aussenstehender kann ich mit gutem Recht sagen, dass Anami niemanden Angst machen möchte. Dem TE geht es nicht zu 100% um das Thema mit dem Ausbau der Garage. Er sucht einen Strohhalm um die ungeliebte Person loszuwerden.

Die Mischung aus Rache bzw. einer moralischen Komponente und einem Rechtsthema ist nie gut. Und das sollte man in einem Meinungsforum wie diesem auch sagen dürfen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

@Black Widow
Bitte bei der Sache bleiben.

1. LBO ist der allg. Begriff für Landesbauordnungen der Bundesländer. Der Freistaat Bayern nennt seine eben BayBO.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Bauordnungen
2. Ein TE, der im Erstposting solche Fragen stellt, wird sich nicht für eine Förderung von 10k€ für erweiterten und/oder umgebauten Wohnraum in Bayern interessieren.
3. Eine Garage, die nun im Garten des Onkels zur 2-Zimmerwohnung mit Küche und Bad für dessen Freundin wurde, kann in jedem Bundesland stehen.
4. Der TE will den Onkel anschwärzen und dessen Freundin loswerden. Familie+Soziales.

Ich versetze keine User in Angst. Wie kommst du darauf?
Ich will nicht punkten.
Jeder Fragesteller kann hier selbst nachfragen. Dazu brauchts dich nicht. Ich will niemanden liefern.

Hast du die Nutzungsbedingungen des Forums gefunden und gelesen?
Bitte schau auch in § 675(2) BGB.
Ob ich nun als Erster oder als Letzter eine Antwort zu einer Frage schreibe, ist egal.

-- Editiert von Anami am 28.09.2020 15:30

-- Editiert von Anami am 28.09.2020 15:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Als Aussenstehender kann ich mit gutem Recht sagen, dass Anami niemanden Angst machen möchte.

In der Tat, keiner ist hier um andere in Angst und Schrecken zu versetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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