Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus ändern

23. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
JB123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)
Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus ändern

Hallo,

ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Das Haus verfügt über 3 Stockwerke. Aktuelle Nutzung:
- EG --> Einliegerwohnung, bisher gewerblich als Büro genutzt
- OG + DG --> Als eine Wohnung genutzt

Zukünftig soll aus der Wohnung im OG und DG zwei separate Wohnungen entstehen. Bereits vom Vorbesitzer verfügen die Etagen über separate Küchen, Bäder etc.
Einzig eine Trennung der Wohnungen durch Wohnungsabschlusstüren ist noch erforderlich.
Das EG soll wie bisher als Büro genutzt werden. Äußerlich ist keine bauliche Veränderung notwendig.

Müssen diese Änderungen durch die Baubehörde genehmigt werden?
Was ist generell zu beachten?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Müssen diese Änderungen durch die Baubehörde genehmigt werden?


Das kommt darauf an ob die Änderungen irgendwelche Auswirkungen bzgl. Erfüllung einzuhaltender Gesetze/Vorschriften haben und das wiederum hängt vom derzeitigen Genehmigungsstand ab.

Wird das Objekt komplett selbstgenutzt oder (teilweise) vermietet? (z.B. wegen besonderer Brandschutzanforderungen bei Wohn- und Nichtwohnnutzung in einem Gebäude)

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JB123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)

Das Gebäude wird teilweise vermietet.
Die Gewerbefläche betrifft ausschließlich das EG, das bereits seit Bau des Gebäudes gewerblich als Büro genutzt wird. OG + DG werden bisher als eine Wohnung genutzt. Zukünftig sollen die Etagen als zwei getrennte Wohnungen genutzt werden.
Ihrer Antwort entnehme ich, dass das Thema Brandschutz zu klären wäre - gibt es weitere Themen?

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""

16x Hilfreiche Antwort

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