Hallo,
ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Das Haus verfügt über 3 Stockwerke. Aktuelle Nutzung:
- EG --> Einliegerwohnung, bisher gewerblich als Büro genutzt
- OG + DG --> Als eine Wohnung genutzt
Zukünftig soll aus der Wohnung im OG und DG zwei separate Wohnungen entstehen. Bereits vom Vorbesitzer verfügen die Etagen über separate Küchen, Bäder etc.
Einzig eine Trennung der Wohnungen durch Wohnungsabschlusstüren ist noch erforderlich.
Das EG soll wie bisher als Büro genutzt werden. Äußerlich ist keine bauliche Veränderung notwendig.
Müssen diese Änderungen durch die Baubehörde genehmigt werden?
Was ist generell zu beachten?
Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus ändern
23. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2013 | 12:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 14x hilfreich)
Einfamilienhaus in Mehrfamilienhaus ändern
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. August 2013 | 11:23
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1949x hilfreich)
quote:
Müssen diese Änderungen durch die Baubehörde genehmigt werden?
Das kommt darauf an ob die Änderungen irgendwelche Auswirkungen bzgl. Erfüllung einzuhaltender Gesetze/Vorschriften haben und das wiederum hängt vom derzeitigen Genehmigungsstand ab.
Wird das Objekt komplett selbstgenutzt oder (teilweise) vermietet? (z.B. wegen besonderer Brandschutzanforderungen bei Wohn- und Nichtwohnnutzung in einem Gebäude)
-----------------
""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
#2
Antwort vom 24. August 2013 | 11:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 14x hilfreich)
Das Gebäude wird teilweise vermietet.
Die Gewerbefläche betrifft ausschließlich das EG, das bereits seit Bau des Gebäudes gewerblich als Büro genutzt wird. OG + DG werden bisher als eine Wohnung genutzt. Zukünftig sollen die Etagen als zwei getrennte Wohnungen genutzt werden.
Ihrer Antwort entnehme ich, dass das Thema Brandschutz zu klären wäre - gibt es weitere Themen?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten