Einfamilienhaus vs. Doppelhaus

30. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Einfamilienhaus vs. Doppelhaus

Moin.
Im Rahmen einer Diskussion bezüglich der Übernahme einer Baulast ist uns folgendes aufgefallen.

In unserem notariellen Kaufvertrag haben wir ein Einfamilienhaus gekauft. Bauplan unter: www.kalbertodt-bau.de/aktuell/einfamilie/vorderrueck.pdf
Uns gehört die rechte Seite.

Auf der Bauzeichnung und in den Schreiben der Stadt etc. steht immer Doppelhaushälfte.

Was gilt denn nun und welche rechtlichen Konsequenzen könnte das haben?

Danke!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14958 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

ich sehe da keinen Unterschied. Laut Zeichnung ist es eindeutig ein Doppelhaus (in echt sicher auch), aber jede Hälfte ist natürlich auch wiederum ein Einfamilienhaus (für eine Familie, nicht für zwei, drei ...).

Wikipedia

Ich vermute mal, dass im Kaufvertrag auch nicht freistehendes Einfamilienhaus steht, denn sonst schuldet der Bauherr/Bauträger das wohl noch. ;)

quote:
welche rechtlichen Konsequenzen könnte das haben?
Ich wüßte nicht, was das groß ändern soll. An welche Probleme dachtest du denn so?

Natürlich müssen beide Häuser separat erschlossen werden (bzw. sind sie schon), und auch bestimmte andere Kosten fallen doppelt an. Aber das sollte ja nicht euer Problem sein, ihr zahlt nur für ein Haus, fertig.

MfG Stefan

PS: Ich habe selbst eine Doppelhaushälfte, in der Verwaltung merkt man so gut wie nichts davon.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peekay
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Im Kaufvertrag UND der Baubeschreibung steht tatsächlich "freistehendes Einfamilienhaus".
Es stand ja auch für 1 Jahr quasi frei, weil erst dann die linke Seite gebaut wurde.

Kaufvertrag von Okt. 2007, Fertigstellung Sep. 2008, linke Seite Baubgeinn Dez 2009


Da der Bauträger unsere Nachbarn und uns ständig belogen und leere Versprechen gemacht hat, würde ich ihm natürlich gerne einen Denkzettel verpassen.

Lohnt sich ein rechtliches Vorgehen? Im Prinzip ist es ja ein offensichtlicher Irrtum in der Formulierung. Der Notar hat aber auch nichts gemerkt. Und akutell läuft noch die Problematik mit der Baulast (siehe anderes Thema hier im Forum).

Wenn also ein Anwalt mitliest:
Ich beauftrage sie gerne, wenn es kostenlos ist.
Alles was Sie erstreiten teilen wir 50:50.
Über Angebote würde ich mich freuen!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
misswinter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Sieht für mich aus wie ein Doppelhaus. Als Vergleich kann man das auch auf dieser Seite bei den Bauplänen sehen: http://www.hausbau-beratung24.de/haus. Hmm das ist ja echt komisch. Habt ihr das schon weiter klären können?

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""

-- Editiert misswinter am 12.12.2012 16:31

1x Hilfreiche Antwort

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