Hallo,
ich beabsichtigte ein Teichgrundstück im Außenbereich zu erwerben. Das Grundstück ist komplett eingezäunt. Für die Zaunanlage gibt es ein Schreiben vom Bauamt an den damaligen Besitzer von 1968. In dem Schreiben wird dem damaligen Eigentümer die Errichtung eines Zauns erlaubt.
Leider ist in dem Schreiben nicht die Flurnummer des Grundstücks aufgeführt, sondern nur die Gemeinde in der das Grundstück liegt.
Nun möchte ich mich vor dem Kauf absichern, da eine Einfriedung im Außenbereich eigentlich nicht zulässig ist und ich nach den Kauf keine böse Überraschung erleben möchte und den Zaun abreißen muss.
Deshalb habe ich bei dem zuständigen Bauamt angerufen und gefragt ob er mir den Bestandsschutz laut dem Schreiben von 1968 bestätigen kann. Darauf meinte der Sachbearbeiter vom Bauamt, nein den Bestandsschutz kann er mir nicht bestätigen aber wenn ein solches Schreiben existiert wird auch niemand daran rütteln. So seine Auskunft.
Diese Auskunft wollte ich mir dann per Mail bestätigen lassen aber nun kommt keine Antwort vom Sachbearbeiter!
Habt ihr vielleicht eine Idee was ich unternehmen kann das mir das Bauamt offiziell den Bestandsschutz bestätigt?
Gibt es da einen speziellen Amtsweg oder ein Formular, das der Beamte nicht einfach ignorieren kann, wie meine E-Mail?
Beste Grüße
Einfriedung Außenbereich
Verbaut?
Verbaut?
ZitatGibt es da einen speziellen Amtsweg oder ein Formular, das der Beamte nicht einfach ignorieren kann, wie meine E-Mail? :
Nö.
Denn auf eine Duldung gibt es keinen Anspruch.
Ein gewisses Risiko wird man also haben.
Warum Duldung, der Zaun wurde damals genehmigt vom Bauamt. Muss somit Bestandsschutz haben!
-- Editiert von Kettenhund123 am 17.10.2017 20:31
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatder Zaun wurde damals genehmigt :
Falsch. Ein Zaun wurde genehmingt. Welcher das nun wo ist, ...
Will man beweisen, das der Zaun genehmigt wurde, dann braucht es schon etwas mehr als "Wir genehmigen dieErrichtung eines Zaunes in Gemeinde XY".
Zitat:Zitatder Zaun wurde damals genehmigt :
Falsch. Ein Zaun wurde genehmingt. Welcher das nun wo ist, ...
Will man beweisen, das der Zaun genehmigt wurde, dann braucht es schon etwas mehr als "Wir genehmigen dieErrichtung eines Zaunes in Gemeinde XY".
Ja das stimmt wohl. Dann muss ich mich wohl mal an einen richtigen Anwalt richten.
Möglich ist aber immer ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung (das verschweigen Bauämter gerne). Über einen solchen Antrag muss ermessensfehlerfrei entschieden werden - sprich, wenn das Interesse der Allgemeinheit nicht entgegensteht, ist dem Antrag zu entsprechen. Bei einem Zaun um einen Teich (!) sehe ich nun aber das Interesse der Allgemeinheit gerade als gegeben an, denn er schützt ja davor, dass Wildtiere oder gar Menschenkinder in den Teich fallen.
Vielleicht hat man mit dieser Argumentation Aussicht auf eine Ausnahmegenehmigung, aber garantieren kann da natürlich niemand etwas.
-- Editiert von so475670-44 am 17.10.2017 22:59
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten