Hallo,
wir bauen aktuell in BW und in unserem Bebauungsplan steht zur Einfriedung folgendes: Zwischen Straße und Grundstück sind Einfriedungen in Form von einfachen Lattenzäunen bis max. 0,80 m Höhe zulässig.
Bedeutet das jetzt, dass nur ein einfacher Lattenzaun mit max. Höhe von 0,80 m erlaubt ist und sonst gar nichts? Falls ja, darf ich hinter dem Zaun eine Hecke mit mehr als 0,80 m einpflanzen oder zählt das dann auch dazu? Oder ist dieser Satz so zu lesen, wenn ich ein Lattenzaun verwende, dieser die max. Höhe nicht überschreiten darf und bei Verwendung einer Hecke dann schon?
Dieser Satz verwirrt mich etwas, da hier nur die Rede vom Lattenzaun ist aber kein Wort von ausschließlich oder nur gesprochen wird.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar
Einfriedung zischen Straße und Grundstück
4. Oktober 2021
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Frage vom 4. Oktober 2021 | 09:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfriedung zischen Straße und Grundstück
#1
Antwort vom 4. Oktober 2021 | 09:31
Von
Status: Student (2686 Beiträge, 635x hilfreich)
Zitat :Bedeutet das jetzt, dass nur ein einfacher Lattenzaun mit max. Höhe von 0,80 m erlaubt ist und sonst gar nichts?
Ja, wenn das
Zitat :Zwischen Straße und Grundstück sind Einfriedungen in Form von einfachen Lattenzäunen bis max. 0,80 m Höhe zulässig.
alles ist was im B-Plan oder der Begründung drin steht und sich keine andere Praxis als "ortsüblich" etabliert hat.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2021 | 09:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort
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