Einfriedung zischen Straße und Grundstück

4. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bauherr21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einfriedung zischen Straße und Grundstück

Hallo,
wir bauen aktuell in BW und in unserem Bebauungsplan steht zur Einfriedung folgendes: Zwischen Straße und Grundstück sind Einfriedungen in Form von einfachen Lattenzäunen bis max. 0,80 m Höhe zulässig.

Bedeutet das jetzt, dass nur ein einfacher Lattenzaun mit max. Höhe von 0,80 m erlaubt ist und sonst gar nichts? Falls ja, darf ich hinter dem Zaun eine Hecke mit mehr als 0,80 m einpflanzen oder zählt das dann auch dazu? Oder ist dieser Satz so zu lesen, wenn ich ein Lattenzaun verwende, dieser die max. Höhe nicht überschreiten darf und bei Verwendung einer Hecke dann schon?

Dieser Satz verwirrt mich etwas, da hier nur die Rede vom Lattenzaun ist aber kein Wort von ausschließlich oder nur gesprochen wird.

Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar :)




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2686 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von Bauherr21):
Bedeutet das jetzt, dass nur ein einfacher Lattenzaun mit max. Höhe von 0,80 m erlaubt ist und sonst gar nichts?

Ja, wenn das
Zitat (von Bauherr21):
Zwischen Straße und Grundstück sind Einfriedungen in Form von einfachen Lattenzäunen bis max. 0,80 m Höhe zulässig.

alles ist was im B-Plan oder der Begründung drin steht und sich keine andere Praxis als "ortsüblich" etabliert hat.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bauherr21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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