Einliegerwohnung BaWü nachträglich gebaut

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Orange842
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einliegerwohnung BaWü nachträglich gebaut

Hallo zusammen,

ich hoffe sehr auf Eure Einschätzung meiner Fragen und danke vorab jedem Antworter.

Meine Anliegen:

Ich wohne in einem idyllischen Örtchen in BaWü. Dem Schwaben höchstes Gut ist zuerst das Haus und dann der dazugehörige Parkplatz. In unserer Siedlung mangelt es an letzterem enorm. Die Häuser wurden in den 60er Jahren gebaut und daher sind nicht genügend Garagen usw. geplant worden, was teilweise zu lautstarken und renitenten Auseinandersetzung geführt hat, bei denen u.a. Autos verkratz wurden oder man hat Luft aus den Reifen gelassen.
Es handelt sich zwar um eine öffentliche Straßen, aber da gibt es doch so einige Nachbarn, die „ihren" Parkplatz beanspruchen...
Naja, in den letzten Jahren war es ruhig.
Nun wurde das Haus neben mir verkauft. Die neuen Besitzer (inkl. 2 Autos + Garage die als Abstellraum genutzt wird) haben den Keller zu einer Einliegerwohnung umgebaut. Da wohnt nun ein Pärchen drin und schwuppdiwupp, stehen noch 2 Autos mehr da. Erschwerend kommt hinzu, dass der neue Besitzer den Zugang zu der neuen Einliegerwohnung auf der Grünfläche neben dem ehemaligen Haupteingang des Gebäudes eingerichtet hat. Es verläuft von der Straße (ohne Gehweg davor) nun ein Weg am Haus entlang zur ehemaligen Kellertür, die direkt in die Einliegerwohnung führt.
Da das Parken vor Wohnungszugängen nicht erlaubt ist, fällt also ein weiterer Parkplatz weg.
Und es ist der 3. Parkplatzkrieg ausgebrochen....
Inzwischen bin ich völlig zermürbt. Wir haben eine Garage. Leider ist die Zufahrt so kurz, dass man nicht davor parken kann. Natürlich haben wir auch 2 Autos, wie fast jeder. Ein Wagen steht auch immer in der Garage, aber den zweiten können wir nicht wegzaubern.
Ihr habt keine Vorstellung wie zermürbend so etwas sein kann....

Kann mir jemand sagen, wie das genau in Ba-Wü aussieht?

Meine konkreten Fragen lauten:
1. muss eine Nutzungsänderung beantragt werden? (Die Wohnung hat 1 Mini Fenster und ich gehe davon aus, dass dies nicht ausreicht)
2. ist die Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich?
3. darf der Zugang zu der neuen Wohnung auf der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück so eingerichtet werden?

Ich habe an das zuständige Landratsamt schon vor Wochen eine Nachricht verfasst und leider keine Antwort erhalten.

Ich bin auch für weitere Tipps dankbar. Alle Gespräche mit den renitenten Nachbarn haben übrigens nichts gebracht. Bei der Sachbeschädigung wurde die Polizei da auch mal vorstellig, aber ohne Beweise kann man nicht viel machen.

Danke und viele Grüße!


-- Editiert von Orange842 am 20.07.2019 17:26

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Orange842):
Alle Gespräche mit den renitenten Nachbarn
Was sollten die denn machen? Wegziehen? Auto verkaufen?
Im Allgemeinen ist nicht nur das Ländle wichtig für das Herausfinden evtl. Bau-Auflagen, sondern auch der Landkreis und der Ort selbst und dort wiederum die geltenden Bebauungspläne und/oder örtliche Satzungen.
Also viel Papier. Bis ins Kleinteilige* vor der eigenen Haustür*. Dazu gibt es ganz unterschiedliche Regelungen.

Wahrscheinlich ist die ELW nicht als ungenehmigter Bau durchgeführt wurde, und deshalb haben die auch Anspruch auf Stellplätze. Evtl. sagt die Baugenehmigung, dass auf öfftl. Straße ausreichend Parkraum vorhanden sei.
Zitat (von Orange842):
Erschwerend kommt hinzu,
Für wen ist das erschwerend? Ihr habt 2 Autos und eine Garage. Die *Neuen* haben nur Stellplätze auf der Straße.
Zitat (von Orange842):
Kann mir jemand sagen, wie das genau in Ba-Wü aussieht?
Wahrscheinlich so wie in Schleswig-Holstein oder Thüringen oder Berlin...ja, wirklich.
Ihr müsst also für das 2.Auto immer einen Parkplatz suchen. Ja, so ist das, wenn innerorts mehr gebaut und erweitert wird. Noch sind wir nicht weg von der Automanie.

Die *Neuen* haben eben auch 2 Autos. Es lebe das Autoland ;) Jedem seine 2 Autos...
Zitat (von Orange842):
1. muss eine Nutzungsänderung beantragt werden?
Ja, für eine ELW auch ein Bauantrag. Dieser Keller wird dann zu Wohnraum, dazu gibts Vorschriften.
Zitat (von Orange842):
ist die Einrichtung eines Stellplatzes erforderlich?
In aller Regel JA. Grundsatz: Neuer Wohnraum+neuer Parkplatz oder Stellplatz. Ob pro Wohnung 1,0 oder 1,5--- ist unterschiedlich.
Zitat (von Orange842):
darf der Zugang zu der neuen Wohnung auf der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück so eingerichtet werden?
Wahrscheinlich liegt dazu auch eine entspr. Genehmigung vor. Auf der Abstandsfläche wird das Gehen nie verboten werden können. Noch steht dort keine Garage.
Zitat (von Orange842):
Ich habe an das zuständige Landratsamt
Eine Beschwerde? Als Nachbar? Als Opfer? Oder als was?
Zitat (von Orange842):
aber ohne Beweise kann man nicht viel machen.
Ja. Da stimme ich dir zu. Das ist übrigens auch überall immer so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).

Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten könnten auch noch relevant sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Schreib das Bauamt an, die prüfen die Einliegerwohnung.
Üblicherweise steht einem kein Parkplatz vor der Tür zu, muss man eben laufen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Orange842
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die letzen beiden freundlichen und hilfreichen Antworten.

Zur Ergänzung: sobald wir ein Auto auf einen öffentlichen Parkplatz stelle, der nicht direkt vor unserem Haus ist, sondern vor dem des einen oder anderen Nachbarn, ist das Auto zerkratzt, es sind Nägel in den Reifen, man wird angemotzt usw.
Darauf haben wir verständlicher Weise keine Lust. Wir haben vor ein paar Jahren sogar darüber nachgedacht unsere Wohnung deswegen zu verkaufen und wegzuziehen, weil es in richtigen Terror ausgeartet ist.
ich will keinen festen Parkplatz direkt vor unserem Haus. Ein paar Meter gehen ist kein Problem. Ich will einfach nur ohne genannten Stress mein Auto irgendwo in der Straße parken können ohne Angst haben zu müssen, dass mein Auto manipuliert wurde, wenn ich meine Tochter morgends damit in die KiTa bringe.
Und natürlich kann ich den neuen Nachbarn das parken vor unserem Haus nicht verbieten. Das weiss ich sehr wohl.
Die zusätzlichen Fahrzeuge bringen das alte Problem nur massiv wieder auf.


-- Editiert von Orange842 am 20.07.2019 22:14

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Orange842
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was sollten die denn machen? Wegziehen? Auto verkaufen?


Wenn es nach mir geht, zur Hölle fahren.
Jeder, der an dem Auto eines anderem Vandalismus betreibt, nur weil es auf einer öffentlichen Straße geparkt würde ist ein krankes ***



-- Editiert von Orange842 am 20.07.2019 22:12

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Für die zerkratzten Autos ist die Polizei und evtl. das Ordnungsamt zuständig.
Das ist dann nichts mit *Baurecht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
3. darf der Zugang zu der neuen Wohnung auf der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück so eingerichtet werden?
Wie ist diese Frage denn gemeint? Zuwege darf man jedenfalls bis direkt an die Grenze einrichten, ein Weg ist kein Bauwerk.

Ansonsten fällt mir mal wieder auf, dass hier den anderen genau das vorgeworfen wird was man selber tut (übermäßiges Parken). Warum muss man 2 Autos haben, und wenn warum hat man dann keinen weiteren Parkplatz gekauft (=ein anderes Haus mit Parkplatz)?
Ich persönliche habe auch 2 Autos, aber eben auch genug Parkplätze (4 an der Zahl).

Ich vertrete übrigens die Ansicht, dass die Eigentümer für jedes ihrer Fahrzeuge einen nichtöffentlichen Stellplatz vorweisen müssten; und diesen natürlich auch benutzen (nicht wie die Garage der Nachbarn). Die Plätze auf öffentlichem Grund sollten vor allem für Besucher zur Verfügung stehen. Das wäre mal ein guter Beitrag zum Umweltschutz (weil ein nicht unbeachtlicher Teil des Schadstoffausstoßes durch Parkplatzsuche entsteht*).
In anderen Ländern gibt es solche Regelungen (ich meine in Teilen von China und in Japan ist das der Fall), in Deutschland aber leider nicht.

*darüber kann man aber auch wieder ewig diskutieren - beispielsweise würde es bei festen Parkplätzen auch Reboundeffekte geben, etwa dass dann zunehmend auch kurze Strecken gefahren würden anstatt zu laufen (zum Bäcker etc.)

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.