Hallo,
der Vater meines Sohnes (18J.) verschleiert sein wirkliches Einkommen erfolgreich vor Gericht und auch seinen Besitz.
Er ist dem Sohn zu Unterhalt verpflichtet, da noch Schüler. Einen Teil des Besitzes hat er schon seinen anderen Kindern "überschrieben" und sich gezielt "leistungsunfähig" gemacht.
Der Notar vor Ort gibt keine Einsicht ins Grundbuch. Ist das richtig?
Wenn ja, was gibt es sonst noch für Möglichkeiten?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Einsicht ins Grundbuch bei Auskunftspflichtverletzung?
27. August 2005
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Frage vom 27. August 2005 | 03:22
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 10x hilfreich)
Einsicht ins Grundbuch bei Auskunftspflichtverletzung?
#1
Antwort vom 27. August 2005 | 20:05
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Einsicht ins Grundbuch nimmt man doch beim Amtsgericht und nicht beim Notar.
Die geben natürlich nur Auskunft an jemanden, der berechtigtes Interesse hat. Vielleicht hilft es, wenn man sich als Käufer ausgibt (des Grundstückes) und wissen will, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist.
Und jetzt?
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