...mal angenommen... jemand möchte auf seinem Grundstück im Saarland eine Fertiggarage (Einzelgarage) aufstellen. Größe ca. B/T/H 3/5/2,5 m (ungefähr). Wenn der Grundstückseigentümer die LBO richtig liest, braucht er für das Teil keine Baugenehmigung. Stimmt das? Worauf müsste außerdem geachtet werden? Abstand zum Nachbargrundstück o. ä.? Effektierweise würde die Garage direkt an/auf der Grundstücksgrenze stehen. Wird die Zustimmung des Nachbarn benötigt? Zwischen Wand der geplanten Garage und den Garagen mit angrenzendem Haus des Nachbarn liegt der nachbarliche Garten mit ca. 20 m breite. Muss der Grundstückseigentümer diese Veränderung der Katasterverwaltung anzeigen und eine Einmessung veranlassen?
-- Editiert FrauNemo am 16.08.2012 10:07
-- Editiert FrauNemo am 16.08.2012 13:55
-- Editiert FrauNemo am 16.08.2012 13:56
Einzel-/Fertiggarage im Saarland
Verbaut?
Verbaut?
Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Im allgemeinen farf eine Garage auf die Grenze gesetzt werden.
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Wenngleich nicht wirklich hilfreich...dennoch "Danke für die Rückmeldung".
Ich gebe daher meine Fragen an die übrigen FORUMs-Teilnehmer weiter.
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Danke für die Rückmeldung - wenngleich nicht wirklich hilfreich.
Ich gebe daher meine Fragen an die übrigen FORUMs-Teilnehmer weiter.
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Ob die Garage auf der Grenze zulässig ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wenn z.B. dein Grundstück deutlich höher lieht als das Nachbargrundstück, dann könnte die Grenzbebauung wegen zu großer Gesamthöhe ohne Genehmigung unzulässig sein.
Eine Einmessung ist erforderlich, nur so kann man feststellen, ob die Garage wirklich auf der Grenze steht oder nicht.
Mit dem Nachbarn würde ich auf jeden Fall sprechen, das ist einfach ein Gebot der Höflichkeit. Schließlich wird ja bei einer Grenzbebauung auch sein Land betreten, und eventuell muss ja auch ein vorhandener Zaun entfernt werden!
PS: die erste Antwort ist vollkommen richtig, auch wenn du sie nicht für hilfreich hältst: ohne Rückfrage beim Bauamt sollte man keine Garage bauen. Eventuell gibt es ja einen Bebauungsplan, der strenge Vorgaben für Garagen enthält!
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Neben der LBO existieren häufig noch regionale Beschränkungen (Bebauungsplan, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, ...)
quote:
Wenn der Grundstückseigentümer die LBO richtig liest, braucht er für das Teil keine Baugenehmigung. Stimmt das?
Ein posten der entsprechenden Abschnitte könnte bei der Beurteilung hilfreich sein ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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