Guten Tag,
meine Frau und ich sind Opfer eines Elementarschadens geworden.
Vor unserem Einzug im Aug. 2018 gab es bereits eine Überflutung (Starkregen).
Nun nach knapp 9 Monaten hat es uns erwischt. Die Wohnung ist durch einen Starkregen voll gelaufen.
Ich habe im Internet erfahren, dass der Hauseigentümer dazu verpflichtet ist gegen solche Überflutungen vorzubeugen. Dies hat er während meines Aufenthaltes in der Wohnung nicht gemacht, sodass das Wasser auf dem gleichen Weg in die Wohnung geraten ist.
Nun meine Frage:
Gibt es einen bestimmten Zeitraum für den Vermieter indem er eine vorbeugende Baumaßnahme durchführen muss, damit es bei einem erneuten Starkregen nicht wieder zu diesem Vorfall kommt?
Elementarschaden - Souterrain Wohnung
16. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2019 | 00:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elementarschaden - Souterrain Wohnung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2019 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32255 Beiträge, 5669x hilfreich)
Nach Baurecht---mM nach nicht.ZitatGibt es einen bestimmten Zeitraum für den Vermieter indem er eine vorbeugende Baumaßnahme durchführen muss, :
Ein Hauseigentümer ist IMMER sofort verpflichtet, Aufenthaltsräume so zu gestalten, dass sie möglichst sicher sind.
Du fragst wahrscheinlich aus versicherungsrechtlichen Gründen?
Nicht alle Elementarschäden können durch Baumaßnahmen verhindert werden. Weder beim Neubau noch später.
Die besondere Souterrian-Situation erfordert natürlich andere Sicherungsmaßnahmen als für eine Mittelwohnung.
Du solltest deine Frage im Versicherungsrechts-Forum stellen.
Und jetzt?
Schon
268.243
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten