Elementarschaden - Souterrain Wohnung

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
RedLipsJoker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elementarschaden - Souterrain Wohnung

Guten Tag,

meine Frau und ich sind Opfer eines Elementarschadens geworden.

Vor unserem Einzug im Aug. 2018 gab es bereits eine Überflutung (Starkregen).
Nun nach knapp 9 Monaten hat es uns erwischt. Die Wohnung ist durch einen Starkregen voll gelaufen.

Ich habe im Internet erfahren, dass der Hauseigentümer dazu verpflichtet ist gegen solche Überflutungen vorzubeugen. Dies hat er während meines Aufenthaltes in der Wohnung nicht gemacht, sodass das Wasser auf dem gleichen Weg in die Wohnung geraten ist.

Nun meine Frage:
Gibt es einen bestimmten Zeitraum für den Vermieter indem er eine vorbeugende Baumaßnahme durchführen muss, damit es bei einem erneuten Starkregen nicht wieder zu diesem Vorfall kommt?

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von RedLipsJoker):
Gibt es einen bestimmten Zeitraum für den Vermieter indem er eine vorbeugende Baumaßnahme durchführen muss,
Nach Baurecht---mM nach nicht.
Ein Hauseigentümer ist IMMER sofort verpflichtet, Aufenthaltsräume so zu gestalten, dass sie möglichst sicher sind.
Du fragst wahrscheinlich aus versicherungsrechtlichen Gründen?

Nicht alle Elementarschäden können durch Baumaßnahmen verhindert werden. Weder beim Neubau noch später.
Die besondere Souterrian-Situation erfordert natürlich andere Sicherungsmaßnahmen als für eine Mittelwohnung.

Du solltest deine Frage im Versicherungsrechts-Forum stellen.

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