Wenn ich mein Wohnhaus (Bj. 1961) durch Kniestock + Dachausbau erweitere, gibt es dann auch EnEV-Vorgaben für die Dämmung der Bestandsfassade? Muss ich auch im EG und 1. OG bestimmte U-Werte erreichen? Bzw: Kann ich die Werte der unterschiedlich gedämmten Stockwerke miteinander verrechnen?
EnEV: Fassadendämmung bei Gebäudeerweiterung?
29. März 2015
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Frage vom 29. März 2015 | 19:48
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 85x hilfreich)
EnEV: Fassadendämmung bei Gebäudeerweiterung?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 30. März 2015 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119388 Beiträge, 39716x hilfreich)
Oben gedämmt und unten nicht gibt ein gute Grundlage für ein dauerhaftes Schimmelproblem.
Von daher wäre es auch ohne Pflicht nicht unbedingt klug da zu sparen. Die Schimmelsanierung erreicht dann schnell das doppelte (oder mehr) des "Gesparten".
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