Entschädigung "Wand für Kleiderschrank zu kurz"

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
bas86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung "Wand für Kleiderschrank zu kurz"

Hallo zusammen,

haben das Problem, dass eine Wand in unserem aktuell durch einen Bauträger errichteten MFH im Schlafzimmer zu kurz ist. Genau genommen die Wand der Kleiderschrank-Nische, welche lt. freigegebenen Plan 308 cm im Rohbau und somit 304cm fertig verputzt, sein soll. Hier sollte natürlich ein 3m Kleiderschrank hineinpassen. Die Wand ist nun fertig verputzt aber allerdings nur 295 cm lang. Das MFH wird aktuell gebaut und befindet sich im finalen Innenausbau (geplante Übergabe im Dezember diesen Jahres).

Wollten natürlich unseren bereits vorhandenen 3m Schrank mitnehmen, was nun aber leider nicht mehr geht.
Unser Bauträger versteht das Problem und bittet um einen Preis-Vorschlag zur Entschädigung.

Nun meine Frage: Was ist hier realistisch? Kann ich die Kosten des Schrankes, welchen ich neu kaufen muss, ansetzen? Theoretisch benötige ich nun einen besonders teuren, maßangefertigten Schrank, da es 2,9m Schränke soweit ich es recherchiert habe, standardmäßig nicht gibt.

Freue mich über Ihre Einschätzungen für diesen Fall,
Vielen dank,
Sebastian Los

Verbaut?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von bas86):
Wollten natürlich unseren bereits vorhandenen 3m Schrank mitnehmen, was nun aber leider nicht mehr geht.

Wenn die Wand 295 cm lang ist, würde der pragmatische Heimwerker auf jeder Seite der Nische einfach 2,5cm "abhobeln" ... bzw. dem Bauträger beauftragen dies zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bas86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

müsste man mal fragen, ob dies bei tragenden Wänden, bei einer Gesamtfläche von ca. 8qm möglich/wirtschaftlich ist (müssten ja dann beide Wände auf voller Breite ca. 4cm abgehobelt werden, damit man das Maß mit neuem Putz erreicht). Schätze da wird er nicht mitspielen.

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#3
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

:augenroll: ...vom Kleiderschrank 2, 5 cm links und rechts :grins:

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#4
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Was soll da schon realistisch sein?
Er fragte dich doch, dann mach dir Gedanken darum und sag Ihm was du willst.

Du sagtest du brauchst einen Schrank, der genau da rein passt - Dann sag Ihm das.
Oder frag Ihn eben ob es möglich ist es abzuhobeln, dass wäre wohl die fairste Lösung für alle.

Zu sagen "Schätze da wird er nicht mitspielen" ist auch keine Lösung, du hast ja nicht einmal gefragt.

Normalerweise setzt man sich zusammen und überlegt, wie man das Problem am besten löst.
Ihr seid doch erwachsene Männer, oder?

Schlag Ihm deine Lösung vor und dann hörst du doch was er sagt und ob das möglich ist oder nicht?
Man muss ja nicht immer mit irgendwelchen Paragraphen oder Urteilen oder sonst was um die Ecke kommen. Man hat jawohl noch einen eigenen Kopf zum Denken ...

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
...vom Kleiderschrank 2, 5 cm links und rechts

Ähm - und wie genau stellt ihr euch das vor?
(ursprünglich kam der Vorschlag ja von HvS=

üblicherweise sind die konstruktiven Seitenwände eines Schranks 18mm stark.
abzüglich 25mm bleiben minus 7mm :devil:
Der Schrank soll also rechts und links offen sein und Rückwand, Einlegeböden, Schubladen, Kleiderstangen sollen schweben? Ebenso die Türen vor dem Schrank?

Ich würde dem Bauträger einen Kostenvoranschlag für einen maßangefertigten Schrank - ansonsten Ausführung wie der vorhandene - vorlegen. Dann kann er ja überlegen, ob ihn das Anpassen der Wand oder das Anpassen des vorhandenen Schrankes günstiger kommt ...



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von bas86):
Unser Bauträger versteht das Problem und bittet um einen Preis-Vorschlag zur Entschädigung.
Moin, immerhin streitet er nicht rum. Das Problem dürfte nun in jeder Etage auftreten. Hoffentlich haben nicht alle solche 3-m-Teile...
Meine Empfehlung: Sucht 2-3 neue Kleiderschränke, die euch gefallen, mit Maß-und Preisangabe. Es gibt auch Kleiderschränke, die kürzer als 3 m sind. Auf jeden Fall.
Unter Umständen muss beim Umzug auch nicht der komplette Inhalt mit? Manche nennen es *Ausmisten* ;)
Legt eure Vorschläge dem BT vor. Dann kann man beginnen zu verhandeln.
Zitat (von bas86):
Theoretisch benötige ich nun einen besonders teuren, maßangefertigten
Aber nur theoretisch.
Zitat (von bas86):
da es 2,9m Schränke soweit ich es recherchiert habe, standardmäßig nicht gibt.
Muß die Nische unbedingt komplett gefüllt werden?
Was ihr für euren großen Schrank als Gebrauchtverkauf bekommen könnt, dürft ihr austesten.

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Vorschlag: Er soll einen Einbauschrank bezahlen. Der Möbelbauer kann ja viele Teile des alten Schrankes verwenden. Oder er kann den auch ganz neu bauen. Holt euch ein Angebot ein. Dann habt ihr eine Basis.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
üblicherweise sind die konstruktiven Seitenwände eines Schranks 18mm stark.
abzüglich 25mm bleiben minus 7mm

Das zeigt das Du kein großese Heimwerkertalent bist. Nische =!= Schrank ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von bas86):

Nun meine Frage: Was ist hier realistisch?

Materiell? Der Ersatz des entstandenen Schadens.

Also: Schrank wurde bereits gekauft, kostete 2000 Euro.
Nun muss anderer gleichwertiger Schrank gekauft werden. Der kostet auch 2000 Euro.
Der bereits gekaufte Schrank kann für 1000 Euro verkauft werden. Dann ist ein Schaden von 1000 Euro entstanden, der muss ersetzt werden. Plus X Euro für den ganzen Mehraufwand.

Schrank noch nicht gekauft, aber anderer Schrank ist 300 Euro teurer als der ursprünglich geplante, weil Sondermaß nötig: dann sind's die 300 Euro.

Usw.

Der Hebel in der Verhandlungen ist, daß der Bauträger eigentlich die Nische von 295 auf die zugesagten 304cm vergrößern muss, und zwar auf seine Kosten.

Das dürfte deutlich teurer werden als dem Kunden hinsichtlich eines Schrankes sehr, sehr weit entgegenzukommen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Was spricht eigentlich dagegen, den vorhandenen 3 Meter Schrank von einem Schreiner um 5 oder 6 cm kürzen zu lassen?

Das geht sogar bei Pressspahnmöbeln.................

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was spricht eigentlich dagegen, den vorhandenen 3 Meter Schrank von einem Schreiner um 5 oder 6 cm kürzen zu lassen?

Das dürfte ziemlich teuer werden. Vor allem in der Zukunft bei einer Neuanschaffung eines anderen Schrankes.

Ich würde dem Bauträger mitteilen, dass man kein finanzielles Entgegenkommen wünscht sondern die Beseitigung des Mangels. Auch wenn jetzt ein Preis verhandelt werden könnte, so würde dieser Mangel wohl für alle Ewigkeiten bestehen und zukünftig würden weiterhin nur teure Sonderanfertigungen saugend passen.
Also was soll der Quatsch? Nachbessern und fertig.

-- Editiert von -Laie- am 06.11.2018 12:59

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#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Der Mann soll da nochmal ran an die Wand und fertig. Das jedenfalls würde ich verlangen. Selbst wenn ich noch keinen passenden Kleiderschrank hätte, wär ich da ziemlich sauer, wenn eine Nische 9 cm schmaler wär als geplant.
Es geht doch nicht nur um den jetzigen Kleiderwchrank, sondern auch in Zukunft.
Ich hab auch so eine Nische, da kann man prima Regalbretter anbringen etc. Und von außen je nach Geld Vorhänge oder geile Türen. 9 cm weniger Platz würden mich ärgern.

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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Waren in den freigegebene Plänen denn tatsächlich die Ausbaumaße angegeben? Oder nur die Rohbaumaße und Ihr habt Euch selbst ausgerechnet, wie breit die Nische dann sein wird?

So wird z.B. eine Innendämmung genau so wie Putz nicht zum Rohbaumaß gezählt.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Den Schrank von einem Schreiner auf die 295 cm kürzen lassen. Diese Kosten muss der Bauträger übernehmen.
Und wenn es eine Außenwand ist, etwas mehr wg. Feuchtigkeit.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von bas86):
somit 304cm fertig verputzt,
Das war geplant. 9 cm weniger sind jetzt gemessen. Da geht es mit dem Vorschlag *Wand abhobeln* nicht. Wenn überhaupt 2 cm Putz drauf sind. Auch da wird heut eher gespachtelt und auf jeden Fall gespart.
Da hier niemand den vorh. Schrank kennt, ist auch der Rat mit dem Kürzen des Schrankes reine Fantasie.
Ich fantasiere mir einen 3-m-Schiebetürenschrank zusammen und lass wen auch immer an die Seiten ran.
Na vielen Dank auch :crazy:

-- Editiert von Anami am 06.11.2018 18:49

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120040 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da geht es mit dem Vorschlag *Wand abhobeln* nicht.

Doch, das geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich fantasiere mir einen 3-m-Schiebetürenschrank zusammen und lass wen auch immer an die Seiten ran.


Nur zur Vorstellung.
Man kann Schränke recht kürzen, sie links kürzen, ein Stück aus der Mitte nehmen, gleiches gilt für die Türen (da wird es mit der Mitte aber nichts).

Aber ich muss da -laie- recht geben, Änderungen an Schränken ist nur eine halbherzige Lösung. Das Untermaß zieht sich natürlich chronisch durch die Lebensdauer der Wohnung und sollte beseitigt werden.

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#18
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,
auch ohne Fachwissen; wie hoch sind denn die Toleranzen beim bauen? Die gibt es und wie hoch sind denn überhaupt die Möglichkeiten, die Nische zu vergrößern...Außenwände? Gesetzliche Regelungen hinsichtlich tragender Wände oder Wärmedämmung .... was ist überhaupt realistisch durchsetzbar? Da fehlen grundsätzliche Informationen um überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können. Deshalb bringt die Diskussion nicht wirklich was. Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Waren in den freigegebene Plänen denn tatsächlich die Ausbaumaße angegeben? Oder nur die Rohbaumaße und Ihr habt Euch selbst ausgerechnet, wie breit die Nische dann sein wird?

So wird z.B. eine Innendämmung genau so wie Putz nicht zum Rohbaumaß gezählt.


Solange der TE das nicht beantwortet, ist alles nur "Glaskugel"-Lesen-

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von bas86):
lt. freigegebenen Plan steht 308 cm im Rohbau und somit 304cm fertig verputzt,
Da stehts doch.
Zitat (von bas86):
Die Wand ist nun fertig verputzt aber allerdings nur 295 cm lang.
Da stehts auch. Der Schrank ist 3 m lang.
Zitat (von bas86):
Unser Bauträger versteht das Problem und bittet um einen Preis-Vorschlag zur Entschädigung.
Sogar das steht da. Also nix mit Toleranzen (die wären +-3%), nix mit Schrank oder Wand abhobeln.
Der TS wird sich evtl. melden, wenn er mit dem BT verhandelt hat.
Zitat (von guyfromhamburg):
So wird z.B. eine Innendämmung genau so wie Putz nicht zum Rohbaumaß gezählt.
Ist hier nicht der Fall. Es ist ein Neubau und im EP steht alles wichtige.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

*Wenn* die Toleranz bei 3% liegen würde, wären 9cm weniger bei einer 3m-Nische aber gerade noch innerhalb des Zulässigen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
*Wenn* die Toleranz bei 3% liegen würde, wären 9cm weniger bei einer 3m-Nische aber gerade noch innerhalb des Zulässigen ...
Hätte Hätte hätte der Bauträger darauf geklopft, hättehätte er keine Entschädigung angeboten. Wer nun genau und wie gemessen hat, wissen wir noch nicht. Ich nehme an, der BT hat sowieso kontrolliert.
Das mit meinen flapsigen +-3% nehme ich zurück, das war in der Tat nicht korrekt: :sweat:
http://architekt-buxtehude.de/wp-content/uploads/2015/05/8b994dac8078f1db59c7fa58c1ce64d4_merkblatt_toleranzen.pdf
siehe unter *Grenzabmaße*...
(fertig verputzt soll lt. Plan 304 cm sein)

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