Entwurf zum Kaufvertrag zahlen?

11. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Entwurf zum Kaufvertrag zahlen?

Hallo, habe folgende Frage:
Am 29.10.05 einigten wir uns mit zwei Brüdern über den Verkauf deren Elternhauses. Am 1.11.05 meldete sich die Notarin des einen Bruders bei uns um uns mitzuteilen welche Unterlagen noch von uns benötigt würden um den Entwurf eines Kaufvertrages aufsetzen zu können. Am 2.11.05 hatten wir Termine mit 2 Banken wegen der Finanzierung, beide brauchten unter anderem den Vorvertrag. Mein Mann rief also am 3.11.05 nochmal bei der Notarin an um zu erfahren wie lange so ein Entwurf braucht. Sie sagte ca. 2 Wochen, wenn sie alle Unterlagen von uns hätte(Personalausweise und Auszug aus dem Grundbuch hatte sie schon).
Ebenfalls am 3.11.05 besichtigten wir mit einem befreundeten Architekten das Haus nocheinmal um ihm unsere Umbaupläne zu erläutern. Er sagte uns, dass das so wie wir es vorhätten nicht ginge. Andere Pläne und die anstehenden Renovierungsarbeiten würden uns ein Vermögen kosten. Er riet uns von dem Projekt ausdrücklich ab. War wohl auch ein bisschen blöd von uns, aber wir dachten es wäre alles einfacher. Am 04. und 05.11.05 rief mein Mann beide Brüder an um das Projekt Hauskauf abzusagen. Am 08.11.05 rief mein Mann dann auch die Notarin (besser gesagt deren Gehilfin) an und sagte ebenfalls ab. Heute am 11.11.05 bekommen wir den Entwurf des Kaufvertrages zugesand mit einer Rechnung über ca. 335,-- €. Der Entwurf ist datiert auf den 09.11.05, also einen Tag nach Absage meines Mannes. Ist das so rechtens? Die Dame kann doch nicht einen Kaufvertrag einen Tag nach dem mein Mann absagt erstellen!! Und zu behaupten sie hätte den Vertrag ja schon vor dem 8.11. fertig gehabt, geht meiner Meinung nach auch nicht. Das könnte ja jeder behaupten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wer hat die Notarin beauftragt? Ihr oder die Verkäufer?
Wenn die Kaufverhandlungen schon so weit gediehen waren, dass ein Entwurf erstellt wurde, muss der auch bezahlt werden. Dabei ist es wohl nicht unbedingt von Bedeutung, dass der Ausdruck des Entwurfs vom 9.11. stammt, wenn seit dem 1.11. an dem Entwurf gearbeitet wurde. Ich bin der Meinung, dass der Notarin durchaus Honorar zusteht. Ob es in der Höhe gerechtfertigt ist, kann man von hier schlecht einschätzen. Es kann doch wohl kaum sein, dass sie den Entwurf umsonst erarbeitet hat, weil ihr kurz vorher vom Kauf zurücktretet.
Wenn allerdings die Verkäufer den Auftrag an die Notarin erteilt haben, müssen sie auch den Entwurf zahlen. Für sie wäre das allerdings nicht ganz so herausgeworfenes Geld, da sie den Entwurf ja bei einem späteren Verkauf evtl. noch nutzen können.

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#2
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo cobold64,
eigentlich hat mein Mann lediglich bei der Notarin nachgefragt, was alles benötigt wird um einen Vertrag auf den Weg zu bringen und wie lange so etwas dauert (wg. Eigenheimzulage noch für dieses Jahr sichern). Sie sagte uns, dass sie schon einen Grundbuchauszug hätte und das darin 2 Darlehen aus dem Jahre 66 stünden. Sie gab meinem Mann die Darlehens-Nr. und sagte ihm er solle sich erkundigen, was damit sei. Außerdem sollte mein Mann sich bei der Stadt erkundigen, ob alle Außenstände (ich vermute mal Müllabfuhr usw.) von den Vorbesitzern beglichen seien. Was bitte schön geht das uns eigentlich an?Hätte sie sich da nicht an die Besitzer wenden müssen? Es wurde nicht ausdrücklich von ihr verlangt sofort einen Vertragsentwurf zu erstellen. Mein Mann sagte ihr, wenn er alles zusammen haben sollte, würde er persönlich zu ihr kommen. Man macht doch keine Verträge ausschließlich am Telefon. Weder sie noch er haben irgendetwas schriftlich zu der Sache gemacht noch wurde etwas von einem Honorar zum Vertragsentwurf gesagt. Sei mir nicht böse, aber sollte sie damit durchkommen, dann verstehe ich unseren Rechtsstaat nicht mehr.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auch ich bin der Meinung, dass der Notarin das entsprechende Honorar zusteht.
Verträge können auch mündlich vereinbart werden.
Im übrigen scheint die Notarin sehr sorgfältig zu arbeiten, da sie euch darauf aufmerksam gemacht hat, nach evtl. Zahlungsrückständen des Verkäufers zu fragen. Denn manche Verbindlichkeiten gehen auf die Käufer über!
Ihr habt einen Fehler gemacht: Man prüft zuerst die Immobilie mit einem Architekten/in, bevor man einen Notar einschaltet.
Kleiner Tipp: Bittet die Notarin bei einem evtl. folgenden Kaufvertrag den Betrag anzurechnen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 11.11.2005 20:06:39

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#4
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Notarin wurde nicht ausdrücklich mit dem Erstellen eines Entwurfes beauftragt, sondern lediglich nach dem zeitlichen Ablauf und den benötigten Unterlagen befragt. Ich könnte verstehen, wenn sie Beratungskosten, Telefonkosten und Kosten für den Grundbuchauszug ansetzen würde. Würden wir ja auch anstandslos bezahlen. Darum geht es doch garnicht. Aber sie kann doch nicht ein Honorar verlangen für eine Leistung um die sie nicht ausdrücklich gebeten wurde. Und wie um himmelswillen will sie denn beweisen, das mein Mann sie damit beauftragt hat, wenn nix schriftliches vereinbart wurde. Das gleiche gilt natürlich auch umgekehrt. Damit steht doch Aussage gegen Aussage. Das wäre doch genauso wenn jemand meinen Mann anrufen würde (Metallbaumeister) und würde sagen: "Hör mal, ich habe da einen Balkon, für den bräuchte ich ein neues Geländer. Wie sieht's aus, wie lange braucht es bis Du mir eins gebaut hast?" Und mein Mann würde ihn fragen: "Wie heißt Du denn, wo wohnst Du, und wie groß ist denn Dein Balkon? Ich brauche von Dir die genauen Maße". Der Fremde gibt ihm die Maße und seine Daten durch und mein Mann liefert ihm nach 3 Wochen einfach mal ein Geländer ohne ihm vorher ein Angebot gemacht zu haben oder einen schriftlichen Auftrag erhalten zu haben. Ist doch genau das Gleiche, oder?

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Entschuldige mal bitte, ihr brauchtet doch den Vorvertrag für eure Banken? Wenn ihr so blauäugig plant, können doch nicht andere dafür zahlen.

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Das sehe ich auch so.
Die Notarin hat Arbeitsaufwand gehabt. Ihr bezahlt ja auch >nur< für den Entwürf. Dabei verstehe ich ebensowenig wie cobold,
was das mit dem Datum Eurer Absage zu tun hat. Die Notarin hat logischerweise die Rechnung für den Entwurf geschickt weil Ihr den Vertragsabschluss nicht mehr machen wollt und sie deshalb nur die Kosten für den Entwurf verlangen kann. Und es ist ja auch klar, dass sie den Aufwand schon vor Eurer Absage hatte.
Also ein gut gemeinter Tipp: Vorher überlegen und dann Leute beschäftigen. Auch wenn Ihr nun meint, Ihr hättet die Notarin nicht ausdrücklich beauftragt, ich lese aber, dass Ihr doch mit ihr besprochen hat, dass sie die Unterlagen zusammenstellen soll
(soll sie das als caritative Einrichtung machen;)oder warum?)
Außerdem habt Ihr danach gefragt, wie lange der Entwurf dauert.
Und: Also Notar geht man nicht davon aus, dass jemand schon den Notar beschäftigt, bevor nicht alles andere geregelt ist.

Schlecht ist es, wenn man dann hinterher andere für die eigenen Unzulänglichkeiten bezahlen lassen will - und mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun!! Einfach nur mit Logik.
Also fair bleiben.

-- Editiert von Odil am 14.11.2005 07:55:47

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