Hallo!
Wir haben vor einiger Zeit ein Haus gekauft, das auf einem Erbbaugrundstück steht. Nun möchten wir eine (weitere) Garage bauen. Müssen dies die Grundstückseigentümer genehmigen? In dem notariellen Vertrag zu dem Erbbaurecht steht nichts darüber. Wer weiß Bescheid oder wen kann ich fragen (kann ich z.B. den Notar, der den Vertrag gemacht hat befragen, oder kostet mich das sofort wieder was?)? Vielen Dank!!
Elli
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Erbbaurecht - Garagenneubau
21. April 2008
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Frage vom 21. April 2008 | 22:03
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbbaurecht - Garagenneubau
Verbaut?
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#1
Antwort vom 22. April 2008 | 15:15
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Es ist ganz einfach, ihr habt das Grundstück gepachtet und könnt entsprechend darauf bauen, d.h. für Bauanträge usw. ist das Bauamt/Gemeinde zuständig.
Ausnahme: der Erbbaurechtsvertrag untersagt den Bau oder erlaubt nur den Bau eines Hauses.
Wie lange läuft denn der Vertrag schon?
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