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Erbbaurecht
Je kürzer ein Erbbaurecht noch läuft, umso schwieriger dürfte es werden, das Haus wieder zu verkaufen, was in einer Notlage evtl. nötig werden könnte. Das sollte man immer im Hinterkopf haben, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, ein solches Haus zu kaufen. Der Verkaufserlös dürfte entsprechend gering ausfallen. Was mir an der Hausbeschreibung aber viel mehr Kopfzerbrechen bereiten würde, ist der Hinweis darauf, dass dort Umbauten und Veränderungen ohne Genehmigungen vorgenommen wurden. Das birgt die Gefahr, dass ein Rückbau oder gar Abriss verlangt werden könnte, die dann ja auch mit nicht einkalkulierten Kosten verbunden sind.
Ob man das Grundstück nun kauft oder pachtet, ist letztlich Geschmacksache. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass der Kaufpreis nur das Haus, nicht jedoch das Grudnstück umfasst.
Bei einem Erbbaurecht fällt dagegen ein Pachtszins an, über dessen Höhe im Angebot nichts ausgesagt wurde.
Auch ich halte es für bedenklich, dass an dem Haus Veränderungen ohne Baugenehmigung vorgenommen wurde. Wenn die pribzipiell genehmigungsfähig sind, dann können sie noch nachträglich genehmigt werden.
Ob der Verkehrswert richtig geschätzt wurde, lässt sich mit den gemachten Angaben kaum beurteilen.
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