Fakten: Mehrfamilienhaus auf Erbbaugrundstück, Wohnung ging in die Zwangsversteigerung, Erbbauzins ist in der Teilungserklärung ohne Erhöhung eingetragen und daher "rutscht" die jetzige Höhe (geregelt durch den Erbbaurechtsvertrag mit Steigerung) auf diesen ursprünglich - und sehr niedrigen - Betrag auf "Dauer" zurück. D.h., der jetztige Eigentümer wird in den nächsten Jahren nie eine Erhöhung zahlen müssen.
Hier die Frage: Wenn der Grundstücksbesitzer diese Wohnung ersteigert, kann er dann beim normalen Verkauf der Wohnung (als Eigentümer, nicht als Grundstücksbesitzer) den Erbbaurechtsvertrag wieder mit verkaufen und so tun, als wenn es nie eine Zwangsversteigerung gegeben hat und dadurch wieder in die Erhöhungen für den Erbbauzins für die Zukunft gelangen?
Erbpacht und Zwangsversteigerung
8. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2006 | 19:18
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Erbpacht und Zwangsversteigerung
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Januar 2006 | 08:43
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Keiner unser "Profis" eine Idee? Ich weiß, diese Frage kommt sicher so selten vor, wie die Nadel im Heuhaufen. Was ist mit Vermutungen?
#2
Antwort vom 21. Januar 2006 | 21:58
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Januar 2006 | 17:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Hallo Volker7,
aber glaubst du, ein "neuer" Eigentümer weiß, dass er aufgrund dieser Zwangsversteigerung den "kleinen" Betrag hätte? Die Verwaltung weiß ja Bescheid, dass in der Restlaufzeit für diese Wohnung keine Erhöhungen mehr gelten.
Der Grundstückseigentümer hat ja die Wohnung deswegen ersteigert, um sie zu verkaufen und die Wohnung dann wieder mit Erbbauzins + Erhöhungen zu verkaufen.
Und jetzt?
Schon
266.599
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten