Erbpachtgrundstück bzw. Hauskauf wird von der Gemeinde verweigert

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482259-54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbpachtgrundstück bzw. Hauskauf wird von der Gemeinde verweigert

Hallo Zusammen,

ich habe ein sehr spezielles Problem und vielleicht kann mir jemand mitteilen, wie ich vorgehen kann und ob es noch eine Möglichkeit gibt mein Anliegen durchzusetzen:

Es geht darum, dass wir endlich unser Traumhaus zu einem akzeptablen Preis gefunden haben (Landkreis Miesbach). Das Problem ist jedoch, dass es sich um ein Erbpachtgrundstück handelt. Das Haus ist von 2010 und der Verkaufsgrund ist Scheidung. Das heißt der Verkäufer muss das Haus verkaufen.
Es gibt lt. meinem Kenntnisstand 5 Bewerber für dieses Haus und wir sind die einzigen mit Kindern. Keiner der Bewerber hat in dieser Gemeinde gewohnt(einschließlich uns), wir jedoch längere Zeit in dem Landkreis.
Ich habe heute nach 2 Monaten Wartezeit eine Absage bekommen (erst nach Nachfrage), dass ich die Mindestpunktzahl der Vergabekriterien nicht erreiche.
Daraufhin habe ich mit dem Zuständigen der Gemeinde gesprochen und seit November 2017 gibt es wohl neue Kriterien für die Punktevergabe, die mindestens 5 Jahre einen Wohnsitz in der Gemeinde erfordern ODER um die Punktezahl zu erreichen muss man viel mehr Kinder haben als wie wir(wir haben zwei).

Ich habe daraufhin nachgefragt, wer das Haus dann bekommt: Niemand, war die Aussage. Der Hausbesitzer kann zwar das Haus an uns verkaufen, aber die Gemeinde übt dann das Heimfallrecht aus und kauft das Haus zwangsweise vom neuen Eigentümer und verkauft es dann selber an Leute aus der Gemeinde. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung so beschlossen.
Ich habe evtl. noch Bedenken, dass aufgrund unserer ausländischen Wurzeln wir benachteiligt werden. Das ist jedoch nur meine Vermutung, was ich im Leben leider immer wieder erfahre.

Es ist einfach nur absurd und ich möchte alle Möglichkeiten, notfalls rechtlich, ausüben. Ihr werdet euch jetzt fragen, wieso ich an diesem Haus verharre. Kaufpreise für Häuser fangen in unserem Landkreis ab ca. 650000 Euro an. Das können wir uns nicht leisten. Der Kaufpreis für das genannte Haus beträgt 450000 Euro. Das ist genau das, was im Budget noch drin ist.

Wer kann hierzu Infos geben? Ist es aussichtslos oder macht es Sinn mit den jetzigen Eigentümern nochmal mit der Gemeinde oder dem Bürgermeister zu reden. Mit im Boot ist (leider) noch eine Maklerin…

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Daran ist nichts absurd. Die Gemeinde gibt ihren Bürgern den Vorrang. Das kann sie machen.
Noch mal reden schadet nie. Aber einen Rechtsanspruch wird man nicht konstruieren können.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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