Hallo, ich habe das folgende Szenario.
Mein Elternhaus steht auf einem Erbpachtgrundstück. Nun haben meine Eltern ohne es wirklich in der Familie komplett durchzusprechen bestimmt das mein Bruder es kaufen soll (es gab ein Angebot der Stadt) und Ihm dann das Haus gehören soll. Natürlich bekommen meine Eltern lebenslanges Wohnrecht.
Nun zu meiner Frage, es wurde mir gesagt das dem Grundstücksbesitzer auch das Haus gehört und ich somit rechtlich nicht ausgezahlt werden muss (wurde ich auch nicht). Aber eigentlich hat mein Bruder doch nur das Grundstück gekauft und somit die Erbpacht mitgebaut. Diese ist nun ausgelaufen und laut Vertrag, hätte die Stadt nun meine Eltern mit 2/3 des Verkehrswertes des Hauses auszahlen müssen. Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist? Wie sieht dies rechtlich aus?
Erbpachtgrundstück gekauft, wem gehört das Haus
30. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2019 | 20:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbpachtgrundstück gekauft, wem gehört das Haus
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. März 2019 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist?
Ja, das ist dann eine Schenkung.
#2
Antwort vom 30. März 2019 | 21:50
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Mein Elternhaus steht auf einem Erbpachtgrundstück.
Dann ist die Stadt Eigentümer des Grundstücks und die Eltern sind Eigentümer des Hauses.
Zitat:(es gab ein Angebot der Stadt) und Ihm dann das Haus gehören soll.
Vermutlich gab es ein Angebot, das Grundstück auf dem das Haus steht zu kaufen?
Zitat:Nun zu meiner Frage, es wurde mir gesagt das dem Grundstücksbesitzer auch das Haus gehört
Das gilt nicht für ein Erbbaurecht.
Zitat:Aber eigentlich hat mein Bruder doch nur das Grundstück gekauft und somit die Erbpacht mitgebaut.
Wenn der Bruder das Grundstück gekauft hat, ist dieser Eigentümer des Grundstücks und die Eltern sind immer noch Eigentümer des Hauses (es gibt zwei separate Grundbücher).
Zitat:Diese ist nun ausgelaufen und laut Vertrag, hätte die Stadt nun meine Eltern mit 2/3 des Verkehrswertes des Hauses auszahlen müssen.
Dann würde den Eltern aber auch das Haus nicht mehr gehören.
Zitat:Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist?
Was wurde nicht gemacht und was soll eine Schenkung sein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. März 2019 | 22:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Was wurde nicht gemacht und was soll eine Schenkung sein?
Der Verzicht auf die Entschädigungszahlung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes durch die Eltern gilt als Schenkung an den Sohn.
#4
Antwort vom 31. März 2019 | 00:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst einmal vielen Dank, das ist auch meine Auffassung, leider sagte mir ein Anwalt inzwischen das dies nicht so sein. Ich bin verwirrt. Denke auch das es eine Schenkung ist...
#5
Antwort vom 31. März 2019 | 08:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Dein Anwalt kann sein Auffassung doch sicher begründen. Mir fällt nämlich gerade nichts dazu ein, warum es sich nicht um eine Schenkung handeln sollte.
#6
Antwort vom 31. März 2019 | 15:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider habe ich keine zufriedenstellende Begründung bekommen. Nur das es halt in der Familie sei und daher mein Bruder dann Besitzer ist. Mir erschließt diese Argument. Aber wer kann mir sicher sagen das es eine Schenkung war/ist! Habe ich Anspruch auf Einsicht der Verträge?
#7
Antwort vom 31. März 2019 | 16:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatNur das es halt in der Familie sei und daher mein Bruder dann Besitzer ist. :
Wo hat der Anwalt denn seinen Titel her? Von der Micky-Maus-Universität?
#8
Antwort vom 31. März 2019 | 17:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatAber wer kann mir sicher sagen das es eine Schenkung war/ist! :
Eigentlich der Anwalt. Aber warum musst Du das wissen?
ZitatHabe ich Anspruch auf Einsicht der Verträge? :
Derzeit wohl nicht. Warum auch? Du bist doch an der Sache nicht beteiligt.
Wo ist der Zusammenhang?
Berry
Und jetzt?
Schon
268.296
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten