Erbpachtgrundstück gekauft, wem gehört das Haus

30. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
theo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbpachtgrundstück gekauft, wem gehört das Haus

Hallo, ich habe das folgende Szenario.
Mein Elternhaus steht auf einem Erbpachtgrundstück. Nun haben meine Eltern ohne es wirklich in der Familie komplett durchzusprechen bestimmt das mein Bruder es kaufen soll (es gab ein Angebot der Stadt) und Ihm dann das Haus gehören soll. Natürlich bekommen meine Eltern lebenslanges Wohnrecht.
Nun zu meiner Frage, es wurde mir gesagt das dem Grundstücksbesitzer auch das Haus gehört und ich somit rechtlich nicht ausgezahlt werden muss (wurde ich auch nicht). Aber eigentlich hat mein Bruder doch nur das Grundstück gekauft und somit die Erbpacht mitgebaut. Diese ist nun ausgelaufen und laut Vertrag, hätte die Stadt nun meine Eltern mit 2/3 des Verkehrswertes des Hauses auszahlen müssen. Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist? Wie sieht dies rechtlich aus?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist?


Ja, das ist dann eine Schenkung.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Mein Elternhaus steht auf einem Erbpachtgrundstück.

Dann ist die Stadt Eigentümer des Grundstücks und die Eltern sind Eigentümer des Hauses.
Zitat:
(es gab ein Angebot der Stadt) und Ihm dann das Haus gehören soll.

Vermutlich gab es ein Angebot, das Grundstück auf dem das Haus steht zu kaufen?
Zitat:
Nun zu meiner Frage, es wurde mir gesagt das dem Grundstücksbesitzer auch das Haus gehört

Das gilt nicht für ein Erbbaurecht.
Zitat:
Aber eigentlich hat mein Bruder doch nur das Grundstück gekauft und somit die Erbpacht mitgebaut.

Wenn der Bruder das Grundstück gekauft hat, ist dieser Eigentümer des Grundstücks und die Eltern sind immer noch Eigentümer des Hauses (es gibt zwei separate Grundbücher).
Zitat:
Diese ist nun ausgelaufen und laut Vertrag, hätte die Stadt nun meine Eltern mit 2/3 des Verkehrswertes des Hauses auszahlen müssen.

Dann würde den Eltern aber auch das Haus nicht mehr gehören.
Zitat:
Nun Frage ich ob wenn dies nicht von meinem Bruder gemacht wurde ob es dann eine Schenkung ist?

Was wurde nicht gemacht und was soll eine Schenkung sein?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Was wurde nicht gemacht und was soll eine Schenkung sein?


Der Verzicht auf die Entschädigungszahlung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes durch die Eltern gilt als Schenkung an den Sohn.

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#4
 Von 
theo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank, das ist auch meine Auffassung, leider sagte mir ein Anwalt inzwischen das dies nicht so sein. Ich bin verwirrt. Denke auch das es eine Schenkung ist...

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Dein Anwalt kann sein Auffassung doch sicher begründen. Mir fällt nämlich gerade nichts dazu ein, warum es sich nicht um eine Schenkung handeln sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
theo69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider habe ich keine zufriedenstellende Begründung bekommen. Nur das es halt in der Familie sei und daher mein Bruder dann Besitzer ist. Mir erschließt diese Argument. Aber wer kann mir sicher sagen das es eine Schenkung war/ist! Habe ich Anspruch auf Einsicht der Verträge?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von theo69):
Nur das es halt in der Familie sei und daher mein Bruder dann Besitzer ist.

Wo hat der Anwalt denn seinen Titel her? Von der Micky-Maus-Universität?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von theo69):
Aber wer kann mir sicher sagen das es eine Schenkung war/ist!


Eigentlich der Anwalt. Aber warum musst Du das wissen?

Zitat (von theo69):
Habe ich Anspruch auf Einsicht der Verträge?


Derzeit wohl nicht. Warum auch? Du bist doch an der Sache nicht beteiligt.

Wo ist der Zusammenhang?

Berry

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