Erbpachtzins bei Hauskauf

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Struzel
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbpachtzins bei Hauskauf

Hallöchen,

wir haben ein Haus gekauft, welches auf einem sog. Erbpachtgrundstück steht. Der ehemalige Eigentümer hatte einen jährlichen Erbpachtzins i.H. von 360,00 EUR.

Nun möchte der Grundstückseigentümer den jährlichen Erbpachtzins auf 1000,00 EUR erhöhen und die mögliche (alle vier Jahre) Anpassung auch nutzen.

Das Grundstück hat eine Größe von 684 m² und lt. Bodenrichtwerttabelle ("Boris") hat der m² einen Wert von 41,00 EUR.

Ist denn beim Hauskauf eine solche (fast dreifache) Anpassung überhaupt möglich?

Würd mich über ein paar Tips einmal freuen.

Danke und Gruß
Torsten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
elisa500
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 49x hilfreich)

Läuft der Erbpachtvertrag denn überhaupt aus?
Wenn nicht, steigt ihr ja in diesen genauso ein, wie er ist.
Und die Zinsanpassung müsste da ja auch drinstehen.

Normalerweise orientieren sich doch die Zinsen an irgendeinem Index.

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#2
 Von 
Struzel
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 12x hilfreich)

Der Erbpachtvertrag wurde am 09.10.1965 geschlossen und ist bis zum 30.03.2064 gültig (99 Jahre).
Im Vertrag wurden (damals) 0,40 DM je qm vereinbart.
Weiter (Punkt 4.) steht folgendes: "Falls durch die Entwicklung der Geldverhältnisse oder aus sonstigen Gründen der Grundstückswert sich ändern sollte, ist ein angemessener Erbbauzins neu festzusetzen, der jeweils 4% des Grundstückswertes betragen soll."

Derzeit zahlt der ehemalige Eigentümer 360,00 EUR / p.a. Wann eine (die letzte) Anpassung war ist mir leider nicht bekannt.

Gibt es denn hier einen Index an den sich der Grundstückseigentümer halten muss?

Danke unf Gruß
Torsten

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#3
 Von 
elisa500
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 49x hilfreich)

684 x 41 = 28044
28044 x 4% = EUR 1121,76 pro Jahr

hmm, das wären knapp 100 Euro/Monat.

Also wenn das so im Vertrag drinsteht, und ihr habt das übernommen, denke ich, dass der Erbpachtgeber das machen darf. Aber vielleicht müssen ja noch weitere Dinge beachtet werden.

Wir haben vor Kurzem eine Wohnung verkauft, da wurde der Erbpachtzins auch angepasst, abe nur von 50 Euro auf 55 Euro, das war gemäß Verbraucherpreis-Index ein bestimmter Prozentsatz.

Eine Verdreifachung ist schon enorm.

Ist für euer Grundstück auch wirklich "Boris" gültig?

Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Irgendeine?
Da könntet ihr vielleicht zumindest mal im Rahmen der Erstberatung einiges fragen, ob das rechtens ist.



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