Erlaubte Zaunhöhe in einer Kurve

24. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Erlaubte Zaunhöhe in einer Kurve

Hallo,
wir haben ein Grundstück in der Kurve, welches neu um-und ausgebaut wird. Nun wurde ein Zaun gesetzt, ca.2,20 m hoch, davon 10m lang zu dem einem Nachbarn, und 10m lang zur Straße, ab da anschließend kommt ein Niedrigzaun 80 cm bis zu anderen Nachbarn. Die Ausfahrten beider liegen ca. 10m vom 2,20m hohen Zaun weg.

Wir liegen in Niedersachsen und die Sicht der Ausfahrten dürfen nicht behindert werden, hier beim alten Haus sind es glaube 3m Sichtfreiheit, dann spielt die Höhe keine Rolle, ansonsten sind 1,40m Zaunhöhe einzuhalten.

Hier aber liegen wir in einer Kurve, wo sichtmäßig auch bei 10m Abstand zum Hochzaun die Kurve nicht eingesehen werden kann.
Gibt es Sonderbestimmungen für Zaunhöhen in Kurven ?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

quote:
und die Sicht der Ausfahrten dürfen nicht behindert werden

Das ergibt sich woraus genau?



Ansonsten relevante Bestimmungen aus denen sich Höhenbegrenzungen ergeben können:
- Bauordnung des Bundeslandes
- Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes
- Bauordnung der Gemeinde
- Bebauungplan





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Oh, danke...das sind ja gleich 4 Möglichkeiten, mal sehen wie wir da durchsteigen.

Wir hatten damals neu gebaut und die Auskunft gab uns das hiesige Bauamt, da wir beabsichtigten eine hohe Mauer zu setzen, von daher sind die Abstände uns bekannt.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Hat das Bauamt eine Rechtsgrundlage benannt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Leider nicht, es hat uns nur diesen Sachverhalt mitgeteilt, bzw. werde ich noch mal meinen Sohn fragen, dieser hat die Gespräche geführt. Wenn es wichtig ist, ist es auch kein Problem nochmal beim Amt anzurufen.

Hier, also altes Haus, liegen wir in einer Nebenstraße mit einem geraden Straßenverlauf, das andere Grundstück liegt in dieser Kurve, wo dieser hohe Zaun gesetzt wurde, weil es da sehr "windlastig" ist und relativ viel Straßenverkehr besteht.

Nun melden sich die Nachbarn, mit dem einen konnten wir uns schon einigen/Begrünung von außen, der andere kann die Kurve nicht mehr einsehen, muss jeden Tag mit großen Fahrzeug und Hängern raus, hat Frau und Kinder/3J.und Baby noch, und nun sind wir bei einer Lösung des Problems.
Zuvor stand an der Stelle ebenfalls ein ca. 2m hoher Zaun, ca. 3 Jahre lang, dahinter 10m hohe Bäume und Gestrüpp, welches wir roden lassen haben. Die Sicht war einige Monate frei, nun aber steht der neue Zaun, die Sicht ist erschwert, früher sah er/Nachbar durchs Blattwerk.
Es gibt Lösungsansätze wie Spiegel, oder das Einrücken des Zaunes um 2m und Gartenverlust von ca.25qm, von 100qm alles zur Straße.
Mein Sohn ist der Meinung, die Höhe sei zulässig, mir kamen durch die Aussage des Nachbarn es sei "juristisch nicht sauber", Zweifel, deshalb frage ich mal vorsorglich.

Vielleicht noch zum Hintergrund: dass wir so ziemlich am Ortseingang liegen, dann kommt gleich die Kurve und Autos, die fast alle mit überhöhter Geschwindigkeit reinkommen.
Es sind nicht nur die Kinder gefährdet, sondern alle Anwohner und ich, die über die Straße müssen, nur das Grundproblem kann ich mit meinem Grundstück nicht allein lösen, indem ich praktisch freiwillig ein Stück Garten an die Straße abgebe. Normal gehört da Spiegel, eine Ampelkreuzung, mindestens eine Fußgängerampel hin, nur soweit sind wir noch nicht, da die Höhe des Zaunes noch geklärt werden muss.

Ist doch etwas mehr geworden...sorry
Grüßchen


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, soweit ich weiß ist alles was über 1,8 m Höhe hat an Einfriedung in Niedersachsen baugenehmigungspflichtig.

Bei 2,2 m wäre also sowieso die Bauaufsichtsbehörde zuständig, die in Ausnahmefällen bis zu 3 m genehmigen kann.

Hier steht sehr viel darüber: Tipps für Nachbarn

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
verlaine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Den habe ich auch entdeckt, aber Danke für den Link.

Auf 1,80 bringen wäre kein Problem, nur da haben wir die Besonderheit *in der Kurve* , denn Kinder können darüber auch nicht gucken.

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4x Hilfreiche Antwort

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